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Grundriss der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika (1954) (1954)


3/7 Eine nationale Regierung entsteht

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"Jeder Mensch und jede menschliche Gemeinschaft auf Erden hat das Recht, sich selbst zu regieren."

Thomas Jefferson, 1790

Die revolution�re Losl�sung von England hatte das amerikanische Volk zu einem selbst�ndigen Mitglied der V�lkerfamilie gemacht und es zu einer neuen sozialen Ordnung gef�hrt, in der die Vorrechte der Geburt vor dem Prinzip der Gleichheit zur�cktraten. Noch aber hatten die Amerikaner, in reichen Erinnerungen an gemeinsames Hoffen und gemeinsames K�mpfen vereint, zu beweisen, dass sie wirklich imstande waren, ihre neue Stellung zu behaupten und sich selbst zu regieren.

Der Erfolg der Revolution hatte die M�glichkeit gebracht, die politischen Ideale der Unabh�ngigkeitserkl�rung in der Gesetzgebung zu verwirklichen und gewissen �belst�nden durch einzelstaatliche Verfassungen abzuhelfen. James Madison, der vierte Pr�sident der Vereinigten Staaten, schrieb in diesem Zusammenhang: �Nichts hat gr�ssere Bewunderung erregt als die Art und Weise, wie in Amerika freie Regierungseinrichtungen geschaffen wurden; denn es war das erste Mal ..., dass freie B�rger �ber eine Regierungsform berieten und M�nner aus ihrer Mitte w�hlten, denen sie zutrauten, eine Verfassung zu beschliessen und in Kraft zu setzen."

Der moderne Amerikaner ist so gew�hnt, im Schutze geschriebener Verfassungen zu leben, dass er solche Verfassungen �berall als etwas Selbstverst�ndliches ansieht. In Wahrheit aber wurde die Form der geschriebenen Verfassung in Amerika entwickelt; die amerikanische Verfassung ist eine der ersten der Geschichte. �Die Verfassungen aller freien Einzelstaaten sind endg�ltig", schrieb John Adams, der zweite Pr�sident der Vereinigten Staaten. �berall verlangten die Amerikaner danach, �unter einem bleibenden Gesetz zu leben." Bereits am 10. Mai 1776 hatte der Kongress einen Beschluss gefasst, in dem die Kolonien aufgefordert wurden, Regierungen einzusetzen, �die am besten Gl�ck und Sicherheit ihrer W�hler gew�hrleisten w�rden." Einige der Staaten hatten bereits Regierungen, als der Beschluss gefasst wurde, und ein Jahr nach der Unabh�ngigkeitserkl�rung besassen nur drei Staaten noch keine Verfassung.

Die schriftliche Ausarbeitung dieser Verfassungsurkunden bot den Demokraten eine gl�nzende Gelegenheit, Misst�nde zu beseitigen und vern�nftige Regierungen, wie sie sie erstrebt hatten, zu bilden. In den meisten der Verfassungen war denn auch der Einfluss demokratischer Ideen deutlich zu sp�ren; keine einzige jedoch brach entscheidend mit der Vergangenheit, aus der ein Grundstock kolonialer Erfahrung, englischer Praxis und franz�sischer politischer Philosophie in die Gegenwart hin�bergetragen wurde. Die Ausarbeitung der einzelstaatlichen Verfassungen brachte so die Revolution recht eigentlich zum Ausdruck wie zum Abschluss.

In erster Linie war es den Sch�pfern der Verfassung nat�rlich darum zu tun, jene �unver�usserlichen Rechte" zu sichern, deren Verletzung sie veranlasst hatte, sich von England loszusagen. Deshalb begann jede Urkunde mit einer feierlichen Grundrechteerkl�rung. Die Verfassung Virginias, die den anderen Staaten als Vorbild diente, enthielt politische Grunds�tze - Volkssouver�nit�t, begrenzte Amtsdauer, freie Wahlen - und Grundfreiheiten - keine �bertriebenen Kautionen bei Verhaftungen, humanes Strafrecht, B�rgerwehr anstatt der Berufsarmee, beschleunigtes Prozessverfahren nach Landesrecht, Geschworenengerichte, Pressefreiheit, Gewissensfreiheit, das Recht der Mehrheit, die Regierung umzubilden oder ihre Form zu �ndern, sowie das Verbot nicht auf Namen lautender Haftbefehle. Andere Staaten f�gten weiteres hinzu, so Rede- und Versammlungsfreiheit, das Petitionsrecht, das Recht, Waffen zu tragen, das Recht eines Verhafteten auf Pr�fung der Rechtm�ssigkeit seiner Verhaftung durch einen Richter (writ of habeas corpus), die Unverletzlichkeit des Hausfriedens und Gleichheit in der Anwendung der Gesetze. Die Verfassungen aller Staaten bekannten sich ferner zu der Dreiteilung in Exekutive, Legislative und Justiz, die einander �berwachen und auswiegen sollten.

W�hrend so die dreizehn Gr�nderkolonien in Staaten umgewandelt wurden und sich in ihrer neugewonnenen Unabh�ngigkeit einrichteten, hatten sich neue Gemeinwesen in dem weiten Gebiet westlich der K�stensiedlungen entwickelt. Von den einzigartigen Jagdm�glichkeiten und der unerh�rten Fruchtbarkeit der neuen Landstriche angelockt, waren die Pioniere �ber die Appalachen nach dem Westen gedrungen, und um 1775 bereits lebten Zehntausende von Siedlern auf weitverstreuten Aussenposten in den Flusst�lern. Durch Gebirgsketten vom Osten getrennt, Hunderte von Kilometern von den Zentren des politischen Lebens entfernt, gaben sich die Kolonisten dieser westlichen Aussenposten eigene Regierungen, unter denen ihre Gemeinwesen aufbl�hten. Siedler aus allen K�stenstaaten str�mten in die fruchtbaren Flusst�ler und Laubw�lder und �ber die ausgedehnten Pr�rien. Um 1790 hatte das Gebiet jenseits der Appalachen bereits �ber 120 000 Einwohner.

Mit dem Ende der Revolution waren den Vereinigten Staaten die alten ungel�sten Probleme des �Empires" an der Westgrenze - verwickelte Land- und Indianerfragen, Pelzhandelsprobleme, die Schwierigkeiten der Besiedlung und Regierung der abh�ngigen Gebiete - in den Schoss gefallen. Vor dem Krieg hatten verschiedene Kolonien betr�chtliche, oft einander widersprechende Forderungen auf Land jenseits der Appalachen erhoben. Dass einzelne Staaten diese reichen Gebiete erwerben sollten, schien denen, die keine Anspr�che geltend machen konnten, h�chst ungerecht. Deshalb forderte Maryland als Wortf�hrer der benachteiligten Gruppe in einem Antrag, dass das Gebiet im Westen als gemeinsamer Besitz betrachtet und vom Kongress in freie und unabh�ngige Selbstverwaltungseinheiten aufgeteilt w�rde. Obwohl dieser Vorschlag nicht mit Begeisterung aufgenommen worden war, fand sich im Jahre 1780 New York als erste Kolonie bereit, seine Anspr�che an die Vereinigten Staaten abzutreten. Die anderen Kolonien folgten bald seinem Beispiel, sodass bei Ausgang des Krieges der Kongress sich in der Verf�gungsgewalt �ber alle Gebiete n�rdlich des Ohio River, ja sogar in aller Wahrscheinlichkeit westlich der Alleghanies sah. Dieser gemeinsame Besitz von Millionen von Morgen Land bewies klarer als alles andere die nationale Einigkeit und Selbst�ndigkeit Amerikas in jenen unruhigen Jahren und verlieh dem Gedanken der nationalen Souver�nit�t sinnf�lligen Ausdruck. Trotz allem aber blieben Probleme, die dringend nach L�sungen verlangten.

Sie erfolgten im Rahmen der Articles of Confederation, eines Abkommens, das die Kolonien seit 1781 lose zusammengehalten hatte. Kraft dieser Artikel wurde den neuen Gebieten im Westen eine begrenzte Selbstregierung zugestanden und auf diese Weise der Abstand zwischen Wildnis und Staatlichkeit mit gl�cklichem Griff �berbr�ckt. Dieses, in der Northwest Ordinance (Nordwest-Verordnung) von 1787 festgelegte Prinzip ist seitdem auf alle kontinentalen und fast alle Inselbesitzungen der Vereinigten Staaten angewandt worden. Die Verordnung von 1787 behandelte das Nordwest-Territorium zun�chst als ein Gebiet unter der Herrschaft eines Gouverneurs und von Richtern, die vom Kongress zu bestellen waren. Sobald ein Territorium f�nftausend m�nnliche Einwohner in wahlberechtigtem Alter z�hlte, sollte es dazu erm�chtigt sein, eine Zwei-Kammer-Legislative einzurichten und die Zweite Kammer direkt zu w�hlen, und sollte im Kongress durch einen nicht stimmberechtigten Delegierten vertreten sein. Das Nordwest-Territorium sollte in nicht mehr als f�nf und in nicht weniger als drei Staaten aufgeteilt werden; jeder Bezirk, dessen Einwohnerzahl 60 000 erreichte, w�rde in jeder Hinsicht den Gr�nderstaaten gleichgestellt in die Union aufgenommen werden. Sechs �Artikel, zwischen den Gr�nderstaaten und Volk und Staat des Nordwest-Territoriums vereinbart", gew�hrleisteten b�rgerliche Rechte und Freiheiten, f�rderten das Erziehungswesen und garantierten, �dass es in besagtem Territorium weder Sklaverei noch unfreiwillige Knechtschaft geben w�rde."

Dies war der Anfang einer neuen, auf dem Prinzip der Gleichheit beruhenden Kolonialpolitik. Die neue Politik r�umte mit der traditionellen Lehre auf, dass Kolonien nur zum Nutzen des Mutterlandes best�nden, im �brigen politisch von ihm abh�ngig und gesellschaftlich minderwertig seien. An die Stelle dieser alten Auffassung trat die neue, dass Kolonien lediglich einen Teil der Nation darstellten und dass sie einen Anspruch auf Gleichberechtigung h�tten - nicht als Gnade, sondern als Recht. Die vern�nftigen Bestimmungen der Northwest Ordinance legten den bleibenden Grund zum Territorialsystem und zur Kolonialpolitik Amerikas; sie erm�glichten seine Ausdehnung zum Pazifik und eine reibungslose Entwicklung von dreizehn zu achtundvierzig Einzelstaaten.

Die Articles of Confederation gen�gten indes nicht, andere Probleme der Zeit zu l�sen. Vor allem konnten sie nicht als Grundgesetz f�r eine wirklich gemeinsame Regierung der dreizehn Staaten dienen, die nach Einigung gestrebt hatten, seit ihre Delegierten 1774 zum ersten Mal zusammengekommen waren, um ihre Freiheiten gegen Englands �bergriffe zu verteidigen. Der Kampf mit England hatte dazu beigetragen, ihre Haltung zu �ndern; nur zwanzig Jahre zuvor hatten die Volksvertretungen der Kolonien den Unionsplan von Albany abgelehnt und sich geweigert, auch nur den geringsten Teil ihrer Autonomie an irgendeine andere K�rperschaft - und w�re sie von ihnen selbst gew�hlt - abzutreten. Die Revolution hatte sie vom Wert gegenseitiger Hilfe �berzeugt, und die Furcht vor einem Verlust ihrer Befugnisse, zumindest in gewissen Bereichen, in hohem Masse zerstreut.

Die Articles of Confederation traten 1781 in Kraft. Trotz eines unverkennbaren Fortschritts gegen�ber der vom Kontinentalen Kongress geschaffenen losen Verbindung der Staaten wies auch das neue Regierungssystem viele Schw�chen auf. Als es zu Grenzstreitigkeiten kam, f�llten die Gerichtsh�fe einander widersprechende Urteile; Massachusetts, New York und Pennsylvania erliessen Zollbestimmungen, die kleinere Nachbarstaaten sch�digten; Beschr�nkungen im Handel der Staaten untereinander f�hrten zu weiterer Verbitterung. Gem�seh�ndler aus New Jersey zum Beispiel konnten ihre Ware nur �ber den Hudson schiffen und auf den New Yorker M�rkten absetzen, wenn sie hohe Grenz�bertritts- und Abfertigungsgeb�hren entrichteten.

Eine wahre Nationalregierung h�tte die Macht haben m�ssen, die notwendigen Z�lle festzusetzen und den Handel zu regulieren - aber sie hatte diese Macht nicht. Sie h�tte das Recht haben m�ssen, Steuern f�r gemeinsame Aufgaben zu erheben - aber sie besass dieses Recht nicht. Sie allein h�tte die Aussenpolitik leiten m�ssen - stattdessen hatten verschiedene Staaten auf eigene Faust Unterhandlungen mit ausl�ndischen M�chten begonnen. Neun Staaten hatten eigene Armeen aufgestellt, einige besassen sogar kleine Kriegsflotten. Es herrschte ein Durcheinander von M�nzsorten aus einem Dutzend ausl�ndischer Staaten; eine verwirrende Vielfalt von Papiergeld kam aus den Druckpressen der Einzelstaaten und der Nationalregierung und verlor st�ndig an Wert.

Auch die nach Kriegsende auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gaben Anlass zu Unzufriedenheit, namentlich unter den Farmern, die die �berf�lle ihrer Produkte nicht absetzen konnten. Die gr�sste Unruhe herrschte unter den verschuldeten Farmern, die Sicherheiten gegen Hypothekenk�ndigungen forderten, um der sonst drohenden Schuldhaft zu entgehen. Die Gerichte waren mit Eintreibungsverfahren �berlaufen. Den ganzen Sommer des Jahres 1786 hindurch wurden in mehreren Staaten auf Volksversammlungen - und wo immer Menschen zusammenkamen - Forderungen nach Verwaltungsreformen in den Einzelstaaten erhoben. Viele kleine Grundbesitzer, vor Schuldhaft und den Verlust der ererbten Farmen gestellt, griffen zur Gewalt.

In einem Staat - Massachusetts - konnten die Gerichte im Herbst des Jahres 1786 nicht tagen, weil Rotten von Farmern unter F�hrung des ehemaligen Hauptmanns Daniel Shays sie mit Gewalt daran hinderten, um den Erlass von Vollstreckungsbefehlen gegen Farmer bis nach der n�chsten Wahl unm�glich zu machen. Die Regierung des Staates leistete kr�ftigen Widerstand, und f�r ein paar Tage sah es so aus, als sollte der Sitz der Regierung in Boston von einer w�tenden Menge von Farmern belagert werden. Aber die Rebellen waren meist nur mit Fassdauben und Heugabeln bewaffnet und wurden von der Miliz zur�ckgeschlagen und in die H�gel gejagt. Erst nach der Niederwerfung des Aufstandes sah die Legislative die Berechtigung der von den kleinen Farmern erhobenen Beschwerden ein und ging daran, sie abzustellen.

Die Staaten waren damals, wie George Washington schrieb, nur noch durch einen �seidenen Faden" zusammengehalten, und das Ansehen des Kongresses war bedenklich gesunken. Meinungsverschiedenheiten zwischen Maryland und Virginia �ber die Schiffahrt auf dem Potomac f�hrten im Jahre 1786 zur Konferenz von Annapolis, an der Vertreter von f�nf Staaten teilnahmen. Einer der Delegierten, Alexander Hamilton, �berzeugte seine Kollegen davon, dass der Handel viel zu eng mit anderen Fragen verkn�pft sei und dass der Ernst der Situation nach einer K�rperschaft verlange, die repr�sentativer sei als sie. Auf seinen Vorschlag wurden s�mtliche Staaten aufgefordert, Vertreter f�r die �Vereinigten Staaten" zu bestimmen, um �Einrichtungen zu schaffen, die nach ihrer Meinung erforderlich sind, um die Verfassung der Bundesregierung den Bed�rfnissen der Union anzupassen." Der Kontinental-Kongress war zun�chst �ber die K�hnheit dieses Schrittes emp�rt, musste jedoch gute Miene zum b�sen Spiel machen, als bekannt wurde, dass Virginia George Washington zu einem seiner Delegierten ausersehen hatte. Im darauf folgenden Herbst und Winter fanden in allen Staaten, mit Ausnahme Rhode Islands, Wahlen statt.

Es war eine Gruppe hervorragender Pers�nlichkeiten, die sich im Mai 1787 als Bundesversammlung (Federal Convention) in Philadelphia zusammenfand. Die gesetzgebenden K�rperschaften der Staaten hatten Politiker entsandt, die reiche Erfahrungen in der Regierung von Kolonien und Einzelstaaten, im Kongress, im Gerichtssaal und auf dem Schlachtfelde gesammelt hatten. Zum Vorsitzenden wurde einstimmig George Washington gew�hlt, der wegen seiner im Revolutionskrieg bewiesenen milit�rischen F�higkeiten und wegen seines lauteren und rechtschaffenen Charakters im ganzen Lande als der angesehenste Mann galt. Der einundachtzigj�hrige Benjamin Franklin hielt sich weise von der Debatte zur�ck, aber sein g�tiger Humor und seine diplomatische Erfahrung halfen mit, die Gegens�tze zwischen den j�ngeren Delegierten auszugleichen. Unter den aktiveren Mitgliedern ragten besonders zwei Delegierte aus Pennsylvania hervor: der kluge und unerschrockene Gouverneur Morris, der die Notwendigkeit einer nationalen Regierung deutlich erkannte, und James Wilson, der unerm�dlich f�r den nationalen Gedanken arbeitete. Aus Virginia stammte der jugendliche Staatsmann James Madison, der Politik und Geschichte gr�ndlich studiert hatte und nach den Worten eines Kollegen �von grossem Arbeitseifer und tiefer Hingabe, ... in jeder zur Debatte stehenden Frage der bestunterrichtete Mann" war. Massachusetts hatte Rufus King und Elbridge Gerry entsandt, junge, t�chtige und erfahrene Leute. Einer der Vertreter Connecticuts war der Richter Roger Sherman, ein ehemaliger Schuhmacher; aus New York war der trotz seiner knapp dreissig Jahre bereits ber�hmte Alexander Hamilton gekommen. Zu den wenigen grossen M�nnern Kolonialamerikas, die auf dem Konvent fehlten, geh�rte Thomas Jefferson, der sich damals gerade im Staatsauftrag nach Frankreich begeben hatte. Dass die Jugend unter den f�nfundf�nfzig Delegierten vorherrschte, beweist ihr Durchschnittsalter von zweiundvierzig Jahren.

Die Delegierten waren lediglich dazu erm�chtigt, Zus�tze zu den Konf�derationsartikeln zu entwerfen. Aber �in mannhaftem Vertrauen auf ihr Land", wie Madison sp�ter schrieb, liessen sie die alten Artikel ganz ausser acht und machten sich daran, eine v�llig neue Verfassung auszuarbeiten. Die Delegierten erkannten sehr richtig, dass es vor allem darauf ankam, zwei einander entgegengesetzte Kr�fte - die partikularen Machtbefugnisse, die bereits von den dreizehn halbselbst�ndigen Staaten ausge�bt wurden, und die Macht der Zentralregierung - in �bereinstimmung zu bringen. Sie bekannten sich zu dem Grundsatz, dass die Funktionen und Befugnisse der Nationalregierung neu, allgemein und umfassend sein und deshalb sorgf�ltig niedergelegt und definiert werden m�ssten, w�hrend alle nicht aufgez�hlten Funktionen und Befugnisse den Einzelstaaten vorbehalten bleiben sollten. Sie sahen jedoch, dass die nationale Regierung mehr als nur den Schein der Macht brauchte, und einigten sich darauf, sie unter anderem zu erm�chtigen, M�nzen zu pr�gen, den Handel zu regeln, Krieg zu erkl�ren und Frieden zu schliessen. Diese Funktionen konnten nat�rlich nicht ohne einen entsprechenden Regierungsapparat ausge�bt werden.

Die Staatsm�nner des achtzehnten Jahrhunderts, die sich in Philadelphia zusammengefunden hatten, glaubten an Montesquieus Theorie vom Gleichgewicht und der Trennung der Gewalten in der Politik. Die koloniale Erfahrung hatte ihnen die Richtigkeit des Grundsatzes best�tigt, John Lockes Schriften, mit denen die meisten der Delegierten vertraut waren, hatten ein �briges getan. Unter solchen Einfl�ssen kam die Versammlung �berein, drei verschiedene, einander gleichwertige und aufeinander ausgerichtete Regierungsgewalten zu schaffen: die Aufgaben der Legislative, Exekutive und Justiz sollten so abgestimmt und miteinander verzahnt werden, dass sich eine harmonische Zusammenarbeit ergab. Das Gleichgewicht unter den drei Gewalten sollte jedoch so gewahrt bleiben, dass eine von ihnen niemals die anderen unterdr�cken konnte. Dass die Legislative, nach dem Vorbild der gesetzgebenden K�rperschaften der Kolonien und des britischen Parlaments, ans zwei Kammern bestehen musste, war f�r die Delegierten ebenfalls selbstverst�ndlich.

�ber die grossen, allgemeinen Gesichtspunkte fand sich die Versammlung in v�lligem Einvernehmen. Erst als die Mittel und Wege zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele diskutiert wurden, ergaben sich scharfe Meinungsverschiedenheiten. Delegierte der kleinen Staaten, beispielsweise New Jerseys, wandten sich gegen �nderungen, die zu einer Verminderung ihres Einflusses in der Bundesregierung gef�hrt h�tten, so dagegen, dass die Anzahl der Abgeordneten nach der Kopfzahl eines Staates festgesetzt w�rde, anstatt jedem Staat gleiche Rechte zu geben, wie es die Konf�derationsartikel von 1781 vorgesehen hatten. Die Delegierten der grossen Staaten hingegen argumentierten nachdr�cklich f�r proportionale Vertretung. Die Debatte �ber diese Streitfrage drohte sich endlos in die L�nge zu ziehen, bis der Abgeordnete des Staates Connecticut schliesslich den klugen Vorschlag einbrachte, die Staaten in der einen Kammer des Kongresses im Verh�ltnis zu ihrer Bev�lkerungszahl und in der anderen je in gleicher St�rke vertreten sein zu lassen.

Damit schwand zun�chst einmal der Gegensatz zwischen kleinen und grossen Staaten. Fast alle sp�teren Fragen, die beraten wurden, brachten jedoch neue Gruppierungen zustande, die nur durch neue Kompromisse beseitigt werden konnten. Einige Delegierte sprachen sich dagegen aus, dass irgendein Teil der Regierung unmittelbar vom Volke gew�hlt w�rde, andere wiederum wollten dem Volk einen m�glichst grossen Einfluss sichern. Manche w�nschten, den sich im Westen zu Staaten entwickelnden Gebieten den Eintritt in den Bund zu verwehren; andere setzten sich f�r das in der Northwest Ordinance des Jahres 1787 verankerte Prinzip der Gleichberechtigung ein. �ber einige wirtschaftliche Fragen - Papiergeld, W�hrungsgesetze und Gesetze zur Beschr�nkung der aus Vertr�gen erwachsenden Verpflichtungen - einigte man sich verh�ltnism�ssig schnell. Die anderen wirtschaftlichen Interessen der verschiedenen Regionen waren jedoch kaum so leicht auszugleichen; Machtbefugnisse und Amtszeit des Pr�sidenten waren ebenso umstritten wie das Verfahren, ihn zu w�hlen; die Frage der Amtszeit der Richter und der Art der einzusetzenden Gerichtsh�fe harrte der Erledigung.

Einen ganzen Sommer hindurch arbeiteten die Delegierten in der Hitze Philadelphias gewissenhaft und entschlossen an der L�sung all dieser Probleme. Das Ergebnis war ein Verfassungsentwurf, der in gedr�ngter Form das komplizierteste Regierungssystem umriss, das bis dahin von Menschen erdacht worden war, ein System, das der Regierung die h�chste Macht gab und doch zugleich den Bereich ihrer G�ltigkeit genau festlegte und damit begrenzte. Um es mit den Worten des Zehnten Verfassungszusatzes vom Jahre 1791 auszudr�cken: �Diejenigen Rechte, die durch diese Verfassung nicht den Vereinigten Staaten �bertragen oder den Einzelstaaten entzogen werden, bleiben den Einzelstaaten oder dem Volke vorbehalten." Bundesgesetze sind f�r die Staaten nur bindend, �sofern sie in �bereinstimmung mit der Verfassung erlassen werden." Die einzelnen Staaten �ben innerhalb ihrer Grenzen alle die gleiche Souver�nit�t aus; sie beruht in keiner Weise auf minderem, abgeleitetem Recht: die Bundesregierung und die Regierungen der Einzelstaaten erwachsen gleich unmittelbar aus der Volkssouver�nit�t. Im Laufe der Jahre hat sich zwar die Macht des Bundes implicite, durch Verfassungszus�tze, durch die Auslegung der Gerichte und unter dem Einfluss nationaler Krisen erheblich erweitert, aber die Macht der Einzelstaaten hat in �hnlicher Weise zugenommen. Selbst im zwanzigsten Jahrhundert kommt der amerikanische B�rger weit h�ufiger mit der Regierung seines Staates als mit der Bundesregierung in Ber�hrung, denn in die Kompetenz der Einzelstaaten - nicht kraft der Bundesverfassung, sondern auf Grund ihrer eigenen Oberhoheit - fallen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen, das Polizeiwesen, die Industrie- und Arbeitsgesetzgebung, die F�hrung des Handelsregisters, die Weiterentwicklung und Anwendung von Zivil- und Strafrecht, das Erziehungs- und Gesundheitswesen und Sicherheits- und Wohlfahrtseinrichtungen.

Die Versammlung �bertrug der Bundesregierung die volle Macht, direkte Steuern zu erheben, Anleihen aufzunehmen und einheitliche Z�lle, Abgaben und indirekte Steuern zu fordern. Sie erhielt das Recht, M�nzen zu pr�gen, Masse und Gewichte festzusetzen, Patente und Urheberrechte zu gew�hren und Post�mter und Postlinien einzurichten. Der Bund wurde erm�chtigt, Armee- und Flotteneinheiten aufzustellen und zu unterhalten und den Handel zwischen den Einzelstaaten zu regeln. Indianerfragen, Aussenpolitik und Kriegf�hrung blieben ihm vorbehalten. Die Bundesregierung konnte Bestimmungen f�r die Einb�rgerung von Ausl�ndern erlassen und, da sie die Kontrolle �ber die �ffentlichen L�ndereien aus�bte, neue Staaten in v�lliger Gleichberechtigung mit den �brigen zulassen. Da die Bundesregierung erm�chtigt wurde, diese ihre Befugnisse auf dem Wege der Gesetzgebung in die Praxis umzusetzen, blieb sie elastisch und konnte die Bed�rfnisse selbst sp�terer Generationen und eines erheblich angewachsenen Gemeinwesens befriedigen.

Der Aufbau dieses Regierungsapparates ist auf der einen Seite in starkem Masse von der ungeschriebenen Verfassung des britischen Empires beeinflusst, andererseits aber enth�lt die Verfassung kaum eine Einrichtung, die nicht auf die Verfassung des einen oder anderen der dreizehn Gr�nderstaaten oder auf die koloniale Praxis zur�ckzuf�hren ist. Das Prinzip der Gewaltenteilung, das in den meisten Kolonien angewandt worden war, hatte sich bew�hrt und war f�r gut befunden worden. Aus diesem Grunde schuf die Versammlung in Philadelphia ein Regierungssystem mit der Dreiteilung in einander �berwachende gesetzgebende, aus�bende und richterliche Gewalten. Vom Kongress gebilligte Gesetzesvorlagen k�nnen nur durch die Billigung des Pr�sidenten Gesetzeskraft erlangen. Der Pr�sident kann sein Veto einlegen, der Kongress jedoch kann ein solches Veto des Pr�sidenten mit einer Zweidrittelmehrheit �berstimmen und so einer Vorlage auch gegen den Willen des Pr�sidenten Gesetzeskraft verleihen. Der Pr�sident braucht f�r Berufungen zu h�heren Posten in der Verwaltung und f�r alle von ihm geschlossenen Vertr�ge die Zustimmung des Senats. Der Pr�sident selbst kann vom Kongress zur Verantwortung gezogen und abgesetzt werden. Der richterlichen Gewalt unterstehen alle im Bereich des b�rgerlichen Rechts und des Verfassungsrechts liegenden Fragen, d.h. die Gerichtsh�fe f�llen �ber das Staatsgrundgesetz sowohl wie �ber vom Kongress mit Billigung des Pr�sidenten geschaffenes Recht Entscheidungen. Die vom Pr�sidenten berufenen und vom Senat best�tigten Organe der Justiz k�nnen jedoch ihrerseits vom Kongress zur Rechenschaft gezogen werden.

Da die Versammlung in Philadelphia voraussah, dass sp�ter �nderungen oder Zus�tze in der Verfassung notwendig werden k�nnten, f�gte sie einen Artikel bei, der das f�r Verfassungs�nderungen notwendige Verfahren regelte. Es sollte jedoch verh�tet werden, dass die Verfassung leichtfertig abge�ndert w�rde; deshalb bestimmte Artikel V der Verfassung, dass Verfassungszus�tze nur von je zwei Dritteln beider Kammern des Kongresses oder von einer Zweidrittelmehrheit der zu einer Nationalversammlung zusammengetretenen Staaten vorgeschlagen werden d�rfen. Vorschl�ge dieser Art k�nnen auf zwei Wegen Gesetzeskraft erlangen: durch Ratifizierung durch die Volksvertretungen von dreiviertel der Staaten oder durch Volksbeschluss in dreiviertel der Staaten. Es bleibt dem Kongress vorbehalten, eines dieser beiden Verfahren zu w�hlen. (Bis heute sind nach dem in Artikel V vorgeschlagenen Verfahren einundzwanzig Verfassungszus�tze angenommen worden, eine relativ geringe Anzahl.)

Die wichtigste Frage, der sich die Versammlung in Philadelphia gegen�bersah, war die nach den Machtmitteln, die der neuen Regierung zum Vollzug der ihr �bertragenen Rechte zur Verf�gung stehen sollten. Die alten Articles of Confederation hatten der Regierung der Konf�deration theoretisch weitgehende Befugnisse einger�umt. Sie w�ren keineswegs ausreichend gewesen, selbst wenn die Einzelstaaten sie nicht ignoriert h�tten; in Wahrheit war die Regierung ohne wirkliche Macht gewesen. Wie konnte die neue Regierung vor �hnlicher Ohnmacht bewahrt werden? Zun�chst sahen die meisten Delegierten in Gewaltanwendung die einzig m�gliche Antwort. Gewalt aber h�tte zur Zerst�rung des b�ndischen Zusammenhangs der Union gef�hrt. Eine Reihe fruchtbarer Debatten f�hrte am Ende zu dem Entschluss, die Kompetenz der Regierung nicht auf die Einzelstaaten als K�rperschaften, sondern nur auf die Einwohner der Staaten auszudehnen. Die Gesetze sollten f�r jeden einzelnen Bewohner des ganzen Landes gelten; alle sollten ihnen ohne die vermittelnde Instanz der Staaten unterstehen. Die Versammlung nahm zu diesem Zweck eine kurze, aber h�chst bedeutsame Klausel an, die einen tragenden Pfeiler im Verfassungsgeb�ude bilden sollte:

�Der Kongress hat das Recht, ... alle Gesetze zu erlassen, die zur Aus�bung der ... durch diese Verfassung der Regierung der Vereinigten Staaten ... verliehenen Rechte notwendig und geeignet sind." (Artikel I, Sektion VIII)

�Diese Verfassung, die auf ihrer Grundlage erlassenen Gesetze der Vereinigten Staaten und alle von den Vereinigten Staaten in Aus�bung ihrer Staatshoheit abgeschlossenen oder k�nftighin abzuschliessenden Vertr�ge sind oberstes Gesetz des Landes. Die Richter jedes Einzelstaates sind auch dann daran gebunden, wenn die Verfassung oder die Gesetze eines Einzelstaates in irgendeinem Punkt in Widerspruch dazu stehen sollte." (Artikel VI)

Auf diese Weise war daf�r gesorgt, dass den Gesetzen der Vereinigten Staaten vor Gerichten des Bundes durch vom Bund bestellte Richter und Beamte Geltung verschafft werden konnte. Im weiteren waren auch die Richter und Gerichtsbeamten an den einzelstaatlichen Gerichten dazu angehalten, das Bundesrecht anzuwenden.

Die Beratung der Verfassung hatte vier Monate in Anspruch genommen; am 17. September 1787 wurde sie �unter einstimmiger Billigung aller anwesenden Staaten" unterzeichnet. Die Delegierten waren von der Feierlichkeit der Stunde sichtlich beeindruckt; George Washington sass in tiefem Nachdenken auf dem Pr�sidentenstuhl. Allein Benjamin Franklin, mit charakteristischem Humor, fand ein Wort des Scherzes. K�nstler h�tten schon immer Schwierigkeiten gehabt, meinte er, Sonnenaufg�nge deutlich von -unterg�ngen verschieden darzustellen, und fuhr fort, auf die goldbronzierte, halb hinter einem imagin�ren Horizont verschwindende Sonnenscheibe auf der R�cklehne von Washingtons Pr�sidentenstuhl hindeutend: �Ich habe immer wieder im Verlauf der Sitzungen, zwischen Hoffnung und Furcht �ber ihren Ausgang hin- und hergerissen, auf die Lehne des Pr�sidentenstuhls geschaut, ohne sagen zu k�nnen, ob die Sonne auf- oder unterging. Jetzt endlich habe ich die begl�ckende Gewissheit, dass es eine aufgehende und keine untergehende Sonne ist."

So war die Versammlung zu Ende gegangen; die Mitglieder �vertagten sich in den Ratskeller, wo sie zusammen speisten und herzlichen Abschied voneinander nahmen." Noch aber blieb ein entscheidender Abschnitt im Kampf um vollkommenere Einheit zu durchmessen: die Zustimmung der gew�hlten Volksvertretungen der Einzelstaaten musste eingeholt werden, bevor das Dokument rechtskr�ftig werden konnte.

Nach dem Willen der verfassunggebenden Versammlung sollte die Verfassung in Kraft treten, sobald sie von neun der dreizehn Staaten gebilligt worden war. Gegen Ende des Jahres 1787 hatten sie drei Staaten ratifiziert. Aber wie stand es mit den sechs anderen? Viele einfache Leute glaubten, dass ihnen von dem Dokument Gefahr drohte, denn w�rde die neue starke Zentralregierung sie nicht tyrannisieren, mit schweren Steuern belasten und in Kriege verwickeln? �ber der Er�rterung dieser Zweifel entstanden zwei Parteien - die �F�deralisten" und die �Antif�deralisten" - die einen f�r eine starke Zentralregierung, die anderen f�r einen losen Zusammenschluss selbst�ndiger Staaten eintretend. Es kam zu scharfen Auseinandersetzungen in der Presse und in den Volksvertretungen und -versammlungen der Staaten, denn beide Seiten st�rzten sich mit Hitze und Leidenschaft in die Debatte. Der Standpunkt der �F�deralisten" kam am klarsten in den Federalist Papers zum Ausdruck, in denen Hamilton, Madison und John Jay in klassisch gewordenen politischen Essays f�r die neue Verfassung eintraten.

Unter dem Druck der Unzufriedenheit der Farmer von Massachusetts, wo die Auseinandersetzungen besonders lebhaft gef�hrt worden waren, wurde der Verfassung in Form von Verfassungszus�tzen ein Katalog von Grundrechten (Bill of Rights) eingef�gt. Die anderen Staaten erkannten die Wichtigkeit solcher Verfassungszus�tze; so erhielt die Bundesverfassung Grundrechte, wie sie zuvor nur in den einzelstaatlichen Verfassungen aufgez�hlt worden waren, und zwar in Form der ersten zehn Zus�tze zu dem urspr�nglichen Verfassungstext. Diese Zus�tze sichern den B�rgern der Vereinigten Staaten unter anderem Religions-, Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit zu, sie gew�hren ein Volksheer statt einer Berufsarmee, das Recht auf Verfahren vor Geschworenengerichten, auf schleuniges Gerichtsverfahren nach den Gesetzen des Landes, und sie verbieten die Ausstellung unbegr�ndeter Durchsuchungs- und Haftbefehle.

Nach Annahme der Bill of Rights erkl�rten sich auch die bis dahin noch unentschlossenen Staaten mit der Verfassung einverstanden. Am 21. Juni 1788 war sie endg�ltig angenommen. Der Kongress des alten Staatenbundes organisierte noch die erste Pr�sidentschaftswahl, setzte den Anfangstermin f�r die neue Regierung auf den 4. M�rz 1789 fest und l�ste sich in aller Stille auf.

Dass als Pr�sident nur ein Mann in Betracht kam, war allen klar; die Wahl fiel einstimmig auf George Washington. Am 30. April 1789 leistete er den Eid, mit dem er sich feierlich verpflichtete, das Amt des Pr�sidenten der Vereinigten Staaten in Treue zu verwalten und nach bestem Wissen und Gewissen �die Verfassung der Vereinigten Staaten zu bewahren, zu sch�tzen und zu verteidigen."

Mit jugendlicher Unbeschwertheit machte die Republik nun ihre ersten Schritte in die Zukunft. Die durch den Krieg verursachten Wirtschaftsschwierigkeiten gingen ihrer L�sung entgegen, die Grenzen wurden weiter hinausgeschoben und gute Farmen waren �berall f�r wenig Geld zu haben. Trotz der starken Einwanderung aus Europa war ein Mangel an Arbeitskr�ften sp�rbar. Die fruchtbaren T�ler im Norden des Staates New York, in Pennsylvania und Virginia entwickelten sich bald zu grossen Weizenanbaugebieten, und obwohl viele Waren noch in Heimarbeit hergestellt wurden, bl�hte auch die Industrie weiter auf. In Massachusetts und in Rhode Island entstanden die Anf�nge einer bedeutenden Textilindustrie, Connecticut brachte Zinnwaren und Uhren auf den Markt, New York, New Jersey und Pennsylvania erzeugten Papier-, Glas- und Eisen-waren. Der Seeverkehr hatte an Umfang gewonnen, und Amerika stand allein England an Seegeltung nach. Schon vor 1790 brachten amerikanische Schiffe Felle nach China und luden als R�ckfracht Tee, Gew�rze und Seidenstoffe. In der Hauptsache aber dr�ngte Amerika nach dem Westen. Neuengl�nder und Pennsylvanier zogen nach Ohio, Farmer aus Virginia, Nord- und S�d-Carolina gingen nach Kentucky und Tennessee. Planwagen, mit weissem Segeltuch bespannt, wanden sich in langen Karawanen die m�hlichen H�nge der Alleghanies empor. Vortrupps von Farmern, von lederbekleideten J�gern begleitet, brachten Hausrat, Saatgut, einfaches Ackerger�t und Haustiere nach Kentucky. Auf mancher unwirtlichen Lichtung errichteten die Farmer der frontier mit Hilfe ihrer Nachbarn Blockh�tten, die sie mit Lehm abdichteten und mit Eichenkn�ppeln deckten. Mit jedem Jahr trieben mehr Fl�sse und Boote, mit Getreide, P�kelfleisch und Pottasche beladen, den Mississippi nach New Orleans hinunter. Mit jedem Jahr nahmen die westlichen St�dte an Bedeutung zu. Trotz der Raubtiere, Krankheiten, M�hen und Gefahren der Wildnis zog es die Siedler auf tausend Wegen unwiderstehlich westw�rts. Das Losungswort einer fr�heren Zeit: �... Nach Westen hin das Reich nimmt seinen Kurs" hatte seine G�ltigkeit nicht verloren.

So standen die Dinge im Lande, als Washington die Pr�sidentschaft �bernahm. Die neue Verfassung, einstweilen nur ein Grundriss des k�nftigen Geb�udes, besass weder eine feste Tradition noch sicheren R�ckhalt in einer ausgepr�gten �ffentlichen Meinung. Die beiden Parteien, die sich �ber dem Streit um ihre Ratifizierung gebildet hatten, standen sich nach wie vor feindlich gegen�ber. Die �F�deralisten" traten f�r eine starke Zentralregierung, f�r die F�rderung des Gesch�ftslebens und ganz allgemein f�r die Interessen von Handel und Industrie ein, w�hrend die �Antif�deralisten" die Rechte der Einzelstaaten verfochten und F�rderung der Landwirtschaft verlangten. Die neue Regierung musste sich erst ihre eigenen Organe schaffen, Steuern kamen nicht ein, und bevor das Rechtswesen geordnet war, konnte man auch den Gesetzen keine Geltung verschaffen. Das Heer war klein, und eine Marine gab es nicht mehr.

In dieser Situation erwies George Washington dem amerikanischen Volk durch seine kluge F�hrung unvergleichliche Dienste. Die gleichen Eigenschaften, die ihn zum Ersten Soldaten der Revolution gemacht hatten, machten ihn jetzt zum Ersten Staatsmann des neugeformten Gemeinwesens. Er besass die Gabe, auf weite Sicht zu planen und z�h und geduldig an der Ausf�hrung seiner Pl�ne zu arbeiten. Er fl�sste Respekt und Vertrauen ein, seine St�rke lag eher in seiner Geradlinigkeit und in seiner Charakterst�rke als in Gewandtheit und Anpassungsf�higkeit. In seinem Wesen vereinten sich grosse W�rde und Zur�ckhaltung mit Sch�chternheit, Bescheidenheit und stoischer Selbstbeherrschung.

Es war keine geringe Aufgabe, eine Verwaltung von Grund auf neu einzurichten. Der Kongress schuf sehr bald ein �Staatsministerium" (das sp�tere Aussenministerium) und ein Finanzministerium; zum Staatsminister berief Washington Thomas Jefferson und zum Finanzminister seinen Adjutanten aus dem Revolutionskrieg, Alexander Hamilton. Der Kongress ordnete ferner das Bundesgerichtswesen und schuf ein Oberstes Bundesgericht aus f�nf Richtern unter einem Obersten Bundesrichter, drei Bundesgerichte zweiter Instanz sowie dreizehn Bezirksgerichte. Es folgte die Ernennung eines Kriegsministers und eines Bundesstaatsanwalts noch in der ersten Amtsperiode des Pr�sidenten. Washington war gewohnt, Entscheidungen erst nach gr�ndlicher Beratung mit den M�nnern, auf deren Urteil er vertraute, zu treffen; dies f�rderte die Bildung des amerikanischen Kabinetts, das sich aus den Leitern s�mtlicher vom Kongress geschaffenen Ministerien zusammensetzte, jedoch dauernd dem Pr�sidenten untergeordnet blieb. Seine Existenz wurde erst im Jahre 1907 durch Gesetz offiziell anerkannt.

Die Amerikanische Revolution hatte in Washington und Franklin zwei bedeutenden Pers�nlichkeiten zu Weltruf verholfen; die junge Republik hingegen brachte die gl�nzenden Gaben Hamiltons und Jeffersons, zweier Politiker der j�ngeren Generation, weit �ber ihre Heimat hinaus zu Ruhm und Ehre. Ihr Anspruch auf geschichtliche Gr�sse ruht nicht in ihren pers�nlichen Qualit�ten, wie hervorragend sie auch immer waren, sondern darauf, dass in ihnen zwei m�chtige Kr�fte pers�nlichen Ausdruck gewannen, deren Gegensatz das amerikanische Staatsleben bestimmt: Hamilton strebte nach engerem Zusammenschluss der Staaten unter einer verst�rkten Bundesregierung, Jefferson dagegen trat f�r freiheitlichere und umfassendere Demokratie ein.

Hamiltons �ffentliche Laufbahn war auf Tatkraft, Ordnungsliebe und Organisationstalent aufgebaut. Das Erlebnis der Schw�che und Unf�higkeit, wie sie zwischen 1775 und 1789 zutage getreten waren, hatte �ber seinen Entschluss, in den Staatsdienst zu treten, entschieden. Er plante k�hn und dachte klar, wo andere nur mit vorsichtigen und vagen Allgemeinheiten umzugehen wagten. Als ihn das Repr�sentantenhaus aufforderte, einen Plan zur �angemessenen St�tzung des Staatskredits" auszuarbeiten, blieb Hamilton nicht bei nur volkswirtschaftlichen Grunds�tzen stehen, sondern ging der Frage nach dem Wesen einer erfolgreichen Regierung auf den Grund. Amerika ben�tigte Kredite f�r den Ausbau von Industrie und Handel und zur Erf�llung seiner Regierungsaufgaben. Es brauchte das ganze Vertrauen und die volle Unterst�tzung des Volkes. Viele Amerikaner wollten die alte Staatsschuld nicht anerkennen oder wenigstens nur zum Teil bezahlen. Hamilton dagegen bestand auf R�ckzahlung der Bundesschuld in voller H�he und entwickelte den Plan, die unbezahlten Schulden, die den einzelnen Staaten aus ihrer Beteiligung am Unabh�ngigkeitskriege entstanden waren, durch die Bundesregierung �bernehmen zu lassen. Er schlug ferner vor, eine Amerikanische Staatsbank zu gr�nden und sie zu erm�chtigen, in verschiedenen Teilen des Landes Zweigniederlassungen zu errichten. Er drang auf ein Bundesm�nzamt und setzte sich f�r Schutzz�lle ein, um die einheimische Industrie zu entwickeln. Diese Massnahmen halfen in kurzer Zeit, das Vertrauen in die Kreditf�higkeit der Regierung wiederherzustellen und ihr die n�tigen Eink�nfte zu verschaffen; sie gaben Handel und Industrie neuen Auftrieb und brachten der Regierung die zuverl�ssige Unterst�tzung des Unternehmertums, das sich von nun an jedem Versuch, den Bundeszusammenhang zu schw�chen, energisch widersetzte. Thomas Jefferson war, im Gegensatz zu Hamilton, eher ein Mann der Theorie als der Tat. Hamiltons St�rke lag im Handeln, Jefferson dagegen hatte als Denker und Philosoph nicht seinesgleichen unter den politischen Schriftstellern seiner Zeit. Seine politischen �berzeugungen wichen oft von denen Hamiltons ab. Obwohl er als Gesandter in Frankreich erkannt hatte, dass eine starke Zentralregierung der Aussenpolitik einer Nation sehr zugute kommen kann, zog er doch f�r die Innenpolitik eine weniger starke Regierung vor, um der Gefahr zu entgehen, dass das Volk versklavt w�rde. Trotz seiner aristokratischen Herkunft neigte Jefferson der Demokratie zu und war vom Wert der Gleichheit aller Menschen �berzeugt; er k�mpfte unerm�dlich f�r die Freiheit - Freiheit von der britischen Herrschaft, von der Bevormundung der Kirchen, von der Macht der adligen Grossgrundbesitzer und von Ungleichheiten im Besitz.

Hamiltons letztes Ziel war es, Amerika eine bessere Verwaltung zu geben; Jefferson glaubte an gr�ssere individuelle Freiheit, denn �jeder Mensch und jede menschliche Gemeinschaft auf Erden hat das Recht, sich selbst zu regieren." Hamilton f�rchtete die Anarchie, sein Geist blieb von der Idee der Ordnung beherrscht; Jefferson f�rchtete die Tyrannei und k�mpfte f�r die Freiheit. Amerika aber brauchte den Einfluss, der von beiden ausging, eine st�rkere Bundesregierung und freiheitsstolze Menschen. Es war ein Gl�ck f�r das Land, dass es diese beiden M�nner besass und dass es gelang, ihre Ideen im Laufe der Jahre zu verschmelzen und miteinander zu vers�hnen.

Die Unterschiede zwischen ihren Auffassungen kamen bald nach Jeffersons Berufung zum Staatsminister klar zum Ausdruck und f�hrten zu einem hochbedeutsamen neuen Verst�ndnis der Verfassung. Als Hamilton n�mlich die Gr�ndung einer Nationalbank vorschlug, erhob Jefferson im Namen all derer Einspruch, die den Einzelstaaten Rechte gegen�ber dem Bund reservieren wollten und die Macht grosser �ffentlicher K�rperschaften f�rchteten. Jefferson erkl�rte, dass die Verfassung ausdr�cklich alle Befugnisse aufz�hle, die der Bundesregierung zust�nden, und dass sie alle anderen, nicht aufgez�hlten Befugnisse den Einzelstaaten vorbehalte; die Bundesregierung sei mit keinem Wort erm�chtigt worden, eine Bank zu gr�nden. Hamilton hielt dieser Auffassung entgegen, dass unm�glich s�mtliche Befugnisse der Bundesregierung einzeln h�tten aufgez�hlt werden k�nnen, da sich die Verfassung sonst in uferlosen Details verloren h�tte. Eine grosse Zahl von Befugnissen sei in den allgemeinen Klauseln stillschweigend miteinbegriffen; Artikel I, Abschnitt VIII, erm�chtigte den Kongress ausdr�cklich zur Aus�bung der von der Verfassung gew�hrten Rechte, �alle Gesetze zu erlassen, die ... notwendig und geeignet sind." Die Verfassung g�be der Bundesregierung das Recht, Steuern zu erheben und einzutreiben, die Staatsschuld abzutragen und Anleihen aufzunehmen, und da eine Bundesbank die Aus�bung all dieser Funktionen wesentlich erleichtern w�rde, sei der Kongress kraft der ihm �stillschweigend �bertragenen Befugnisse" berechtigt, eine solche Bank zu gr�nden. Washington und der Kongress nahmen Hamiltons Gesetzesvorlage an und schufen damit einen Pr�zedenzfall.

�ber dieser Konzentration auf die Aufgaben im Innern (St�rkung des Wirtschaftslebens und Sicherung des bundesstaatlichen Zusammenhangs) durfte die junge Nation jedoch die politischen Ereignisse im Ausland nicht ausser acht lassen. Washingtons Aussenpolitik war auf die Aufrechterhaltung des Friedens gerichtet, um Zeit zu gewinnen, die Wunden des Krieges im Lande zu heilen und den Aufbau des Bundesstaates zu vollenden. Die Vorg�nge in Europa gef�hrdeten dieses Ziel. Viele Amerikaner sympathisierten zutiefst mit der Franz�sischen Revolution und verfolgten ihre Entwicklung mit ausserordentlichem Interesse; als jedoch im April 1793 die Nachricht von der Kriegserkl�rung Frankreichs an Grossbritannien und Spanien und von der Ernennung �Citoyen Genets" zum Gesandten der Franz�sischen Republik in den Vereinigten Staaten eintraf, wurde der europ�ische Konflikt Gegenstand scharfer innenpolitischer Auseinandersetzungen in Amerika.

Amerika, formell noch immer mit Frankreich verb�ndet, h�tte durch Eintritt in den europ�ischen Krieg Gelegenheit gefunden, seine Dankesschuld an Frankreich abzutragen und dem alten Groll gegen England Luft zu machen. Aber obwohl die amerikanischen Beh�rden den Franzosen ausnahmslos wohlwollten, war es doch geboten, Amerika aus dem Kriege herauszuhalten. Um dem Ausdruck zu geben, proklamierte George Washington die Neutralit�t der Vereinigten Staaten den kriegf�hrenden M�chten gegen�ber, und Genet wurde bei seiner Ankunft mit k�hler Zur�ckhaltung empfangen. Der Gesandte war �ber diese Behandlung ver�rgert und versuchte, eine Anordnung zu umgehen, die amerikanische H�fen f�r franz�sische Kaperschiffe schloss. Die Bundesregierung verlangte daraufhin die Abberufung Genets, und die franz�sische Regierung gab ihrem Ersuchen nach.

In diesen Jahren, zwischen 1793 und 1795, bildeten sich die beiden bleibenden Gegens�tze in der �ffentlichen Meinung Amerikas heraus. Dem einen Teil des Volkes erschien die Franz�sische Revolution als unmissverst�ndliche Auseinandersetzung zwischen dem monarchischen und dem republikanischen Prinzip, zwischen Unterdr�ckung und Freiheit, Selbstherrlichkeit und Volksherrschaft; der andere betrachtete sie als Erneuerung des alten Kampfes zwischen Anarchie und Ordnung, Gottlosigkeit und Religion, Armut und Besitz. Die erste Gruppe schloss sich in der �Republikanischen Partei" zusammen, aus der die heutige Demokratische Partei hervorgegangen ist, die zweite in der Partei der �F�deralisten", von der die heutigen Republikaner abstammen.

Der Zwischenfall mit Genet hatte den Eifer f�r die Sache Frankreichs etwas erkalten lassen. Die Beziehungen zu England waren jedoch auch keineswegs herzlich. Britische Truppen hielten noch Forts im Westen des Kontinents besetzt, amerikanisches Eigentum, das britische Soldaten w�hrend des Unabh�ngigkeitskrieges mitgeschleppt hatten, war nicht zur�ckerstattet oder bezahlt worden, und die britische Kriegsmarine versetzte dem amerikanischen Handel einen schweren Schlag nach dem anderen. Um diese Angelegenheiten ins reine zu bringen, entsandte Washington den erfahrenen Diplomaten und Obersten Bundesrichter John Jay als Sonderbotschafter nach London. Es gelang seinem Takt, mit den Engl�ndern einen Vertrag zu schliessen, der Amerika den R�ckzug der britischen Truppen aus den Forts des Westens und einige unbedeutende Zugest�ndnisse auf dem Gebiete des Handels zusicherte. Von einer R�ckerstattung amerikanischen Eigentums, von der widerrechtlichen Beschlagnahme amerikanischer Schiffe oder der zwangsweisen Anheurung amerikanischer Seeleute in die englische Marine war jedoch nicht die Rede.

Das von Jay geschlossene Abkommen wurde im allgemeinen ung�nstig aufgenommen; am Ende von Washingtons zweiter Amtsperiode war es jedoch deutlich erkennbar, dass unter seiner F�hrung auf vielen anderen Gebieten Bedeutendes geleistet worden war: die Verwaltung war aufgebaut und geordnet, die Kreditf�higkeit des Bundes gesichert, der �berseehandel hatte zugenommen, das Nordwest-Territorium war zur�ckgewonnen und der Frieden bewahrt worden.

George Washington trat im Jahre 1797 zur�ck und lehnte es mit Entschiedenheit ab, dem Lande f�r eine dritte Amtsperiode als Regierungsoberhaupt zu dienen. Er war acht Jahre Pr�sident gewesen. Zu seinem Nachfolger wurde John Adams gew�hlt, in dessen Charakter sich F�higkeit und Idealismus mit Strenge und z�hem Eigensinn paarten. Schon vor seinem Amtsantritt hatte er sich mit Hamilton, einem der f�higsten K�pfe in Washingtons Verwaltung, entzweit, was ihn in eine doppelt ung�nstige Lage brachte, denn nicht nur seine eigene Partei, die geschlossen hinter ihm h�tte stehen sollen, sondern auch das Kabinett an seiner Seite waren gespalten. Zu allem Ungl�ck stiegen neue Wetterwolken am internationalen Horizont herauf, denn Frankreich, �ber den von Jay mit England geschlossenen Vertrag ungehalten, wies den von Adams ernannten Gesandten zur�ck. Drei anderen vom Pr�sidenten entsandten Gesch�ftstr�gern wurde in Frankreich keine bessere Behandlung zuteil. Das trieb die Emp�rung in Amerika auf den Siedepunkt: Truppen wurden ausgehoben, die Flotte wurde verst�rkt, es kam zu Seegefechten, in denen die Amerikaner ausnahmslos die Oberhand behielten; 1798 schien der Krieg unvermeidlich. In diesem kritischen Augenblick wich Adams von dem von Hamilton vorgeschlagenen Kurs ab, der auf Krieg hinzielte, und schickte einen neuen Gesandten nach Frankreich. Napoleon, der gerade die Macht �bernommen hatte, empfing ihn herzlich; die Gefahr eines bewaffneten Konflikts war beseitigt.

Da jedoch die Innenpolitik des neuen Pr�sidenten wenig Anklang beim amerikanischen Volke gefunden hatte, bereitete sich um das Jahr 1800 ein Umschwung in den Vereinigten Staaten vor. Die F�deralisten hatten unter Washington und Adams eine erfolgreiche Verwaltung und eine starke Regierung geschaffen; sie hatten aber nicht erkannt, dass eine amerikanische Regierung in erster Linie nach dem Willen des Volkes handeln muss, und eine Politik getrieben, die ihnen grosse Teile des Volkes entfremdete. Unz�hlige kleine Farmer, Arbeiter und kleine Gesch�ftsleute stellten sich hinter Jefferson, den geborenen Volkstribunen, und w�hlten ihn im Jahre 1800 mit �berw�ltigender Mehrheit zum Pr�sidenten. �Die Seet�chtigkeit unseres stolzen Schiffes ist aufs gr�ndlichste erprobt worden", schrieb Jefferson einem Freunde. �Wir werden mit ihm den republikanischen Kurs steuern und die vollendete Kunst seiner Erbauer unter Beweis stellen."

Jefferson hatte vor allem an den Idealismus, die Einfachheit, die Jugend und den Optimismus Amerikas appelliert; das hatte seinen steilen Aufstieg bewirkt. Schon die Art, wie er 1801 die Pr�sidentschaft antrat, liess erkennen, dass die Demokratie an die Macht gekommen war. Nachl�ssig gekleidet, wie es seine Gewohnheit war, ging Jefferson mit ein paar Freunden von seiner einfachen Pension aus zu Fuss den H�gel zum Kapitol hinauf, betrat den Sitzungsraum des Senats, begr�sste den Vizepr�sidenten Burr, seinen Gegenkandidaten aus der Pr�sidentschaftswahl, mit Handschlag und legte vor John Marshall, dem neu ernannten Obersten Bundesrichter, den Amtseid ab. In seiner Antrittsrede verhiess Jefferson �eine weise und sparsame Regierung", die zwar f�r Ordnung unter den Bewohnern des Landes sorgen, �ihnen im �brigen aber die Freiheit lassen werde, ihren Gesch�ften nachzugehen und ihre Lage zu verbessern."

Die blosse Anwesenheit Jeffersons im Weissen Haus stellte eine demokratische Atmosph�re her, denn er bezeugte dem einfachsten B�rger die gleiche Achtung wie dem h�chsten Beamten und lehrte seine Untergebenen, sich lediglich als Treuh�nder des Volkes zu betrachten. Er f�rderte die Landwirtschaft und die Ausdehnung nach Westen und setzte sich f�r eine grossz�gige Einb�rgerungsgesetzgebung ein, um Amerikas Charakter als Zufluchtsst�tte f�r die Unterdr�ckten zu erhalten. Bis Ende 1809 war es seinem weitblickenden Finanzminister Albert Gallatin gelungen, die Staatsschuld auf weniger als sechzig Millionen Dollar zu verringern. Der Geist Jeffersons durchdrang die gesamte Nation, ein Staat nach dem anderen machte das Wahlrecht vom Besitz unabh�ngig und erliess humanere Gesetze f�r Schuldner und Verbrecher.

Jefferson konnte dar�ber hinaus durch eine einzige Massnahme das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten verdoppeln: Spanien hatte lange Zeit alles Land westlich des Mississippi mit Einschluss des nahe der Flussm�ndung gelegenen Hafens New Orleans beherrscht. Bald nach Jeffersons Amtsantritt jedoch hatte Napoleon die damals sehr schwache spanische Regierung gezwungen, das ausgedehnte Gebiet von Louisiana an Frankreich zur�ckzugeben. Dieser Handel hatte in Amerika schlimme Ahnungen hervorgerufen, denn der Hafen von New Orleans war f�r die Verschiffung der Erzeugnisse des Ohio- und des Mississippitales unentbehrlich. Ein riesiges Kolonialreich unmittelbar im Westen der Vereinigten Staaten, wie es Napoleon geplant hatte, versprach, die Handelsrechte und die Sicherheit der im Inneren des Kontinents gelegenen Siedlungen zu bedrohen.

In dieser Situation erkl�rte Jefferson, dass Amerika sich �mit der britischen Flotte und Nation verm�hlen m�sse", sobald Frankreich von Louisiana Besitz ergreifen werde, und dass mit dem ersten Kanonenschuss, der in einem europ�ischen Kriege falle, eine angloamerikanische Armee gegen New Orleans marschieren werde. Die Aussicht, in diesem Falle mit Sicherheit gegen ein mit England verb�ndetes Amerika gemeinsam k�mpfen zu m�ssen, verfehlte ihre Wirkung auf Napoleon nicht. Er sah voraus, dass der wankende Frieden von Amiens bald durch einen weiteren Krieg mit England abgel�st werden w�rde, und dass dann Louisiana nicht zu halten war. Er beschloss daher, Louisiana an die Vereinigten Staaten zu verkaufen und durch diesen klugen Zug nicht nur sich die amerikanische Freundschaft zu sichern, sondern das Gebiet auch dem Zugriff der Engl�nder zu entziehen und seine eigene Staatskasse wieder aufzuf�llen. Der gesamte riesige Landstrich ging f�r f�nfzehn Millionen Dollar in den Besitz der amerikanischen Republik �ber. Um den Ankauf zu rechtfertigen, dehnte Jefferson �die Verfassung, bis sie in allen Fugen krachte", denn keine ihrer Klauseln erm�chtigte zum Erwerb ausl�ndischer Gebiete; �berdies handelte der Pr�sident ohne Zustimmung des Kongresses. Auf diese Weise gelangten die Vereinigten Staaten im Jahre 1803 in den Besitz von �ber zweieinhalb Millionen Quadratkilometer Land einschliesslich des malerischen, vor dunklen Zypressenhainen an einer Mississippischleife gelegenen New Orleans.

Die reichen, sanft gewellten Ebenen, die damit der Nation zufielen, sollten schon achtzig Jahre sp�ter zu den bedeutendsten Kornkammern der Erde geh�ren. Auch das gesamte zentrale Flusssystem Nordamerikas stand nun unter der Herrschaft des Bundes. Bald nach der Einf�hrung des Dampfschiffs durch Robert Fulton (1807) waren die Str�me im Westen von qualmenden Schiffen belebt, die Ansiedler ins Land brachten und als R�ckfracht Getreide, Felle, P�kelfleisch und hundert andere Erzeugnisse flussabw�rts trugen.

Das Ende seiner ersten Amtsperiode fand Jefferson im Besitz ungeminderter Beliebtheit. Louisiana war offenbar ein grosser Gewinn f�r das Land, der Wohlstand wuchs, und der Pr�sident hatte sich gr�sste M�he gegeben, es allen recht zu machen. Seine Wiederwahl stand ausser Zweifel, und als er 1805 seine zweite Amtszeit antrat, bot er zum zweiten Mal die gesamte Macht des Bundes auf, um in dem weltweiten Kampf zwischen Grossbritannien und Frankreich Amerikas Neutralit�t zu bewahren. Beide Parteien hatten Blockaden verh�ngt und den amerikanischen Handel schwer gesch�digt. Die Engl�nder unterbanden den amerikanischen Handelsverkehr mit Franz�sisch-Westindien und proklamierten die Blockade der gesamten europ�ischen K�ste von Brest bis zur Elbm�ndung. Die Franzosen ihrerseits ordneten an, jedes amerikanische Schiff zu kapern, das sich von den Briten durchsuchen liess oder britische H�fen ber�hrte. Bald konnte kein amerikanischer Frachter die von Frankreich beherrschten Gebiete anlaufen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, von den Briten beschlagnahmt zu werden, oder Waren f�r England f�hren, ohne einen Angriff von franz�sischer Seite bef�rchten zu m�ssen. Das l�hmte den Handel v�llig.

Die gegen Grossbritannien gerichtete Stimmung Amerikas erhielt noch durch einen zweiten Streitpunkt zus�tzliche Nahrung. Um den Krieg zu gewinnen, hatten die Engl�nder ihre Flotte so lange verst�rkt, bis sie �ber siebenhundert Kriegsschiffe und rund hundertf�nfzigtausend Matrosen und Seesoldaten umfasste. Hinter diesem Wall konnte sich England sicher f�hlen, denn er sch�tzte seinen Handel und seine Verbindungslinien mit den Kolonien. Aber die Matrosen wurden so schlecht besoldet, behandelt und ern�hrt, dass sich niemand freiwillig f�r den Dienst bei der Marine meldete. Viele desertierten und suchten Zuflucht auf amerikanischen Schiffen, wo der Dienst leichter und die Sicherheit gr�sser waren. Unter diesen Umst�nden hielten die Engl�nder es f�r unumg�nglich n�tig, amerikanische Schiffe zu durchsuchen und alle auf ihnen befindlichen britischen Untertanen festzunehmen. In fr�heren Zeiten, da jeder englischsprechende Matrose mit Gewissheit auch britischer Untertan war, war selten jemand irrt�mlich zum Dienst in der britischen Marine gepresst worden. Nun aber war Amerika ein souver�ner Staat geworden, und die Lage hatte sich ge�ndert. Man empfand es auf den amerikanischen Schiffen als dem�tigend, unter den Kanonen eines britischen Kreuzers beidrehen zu m�ssen, w�hrend ein britischer Leutnant und eine Abteilung Matrosen die amerikanische Besatzung antreten liessen und sie durchsuchten. Viele britische Offiziere wurden der Arroganz und Unfairness bezichtigt; sie pressten anst�ndige amerikanische B�rger zu Dutzenden und Hunderten und schliesslich, wie behauptet wurde, sogar zu Tausenden in englische Dienste.

Um Grossbritannien und Frankreich zu einer korrekteren Haltung zu veranlassen, ohne dabei einen Krieg heraufzubeschw�ren, bestimmte Jefferson den Kongress, ein Embargo-Gesetz zu erlassen, das den Handel mit dem Ausland ganz und gar untersagte. Seine Folgen waren jedoch katastrophal. Zun�chst bedeutete es nahezu den Ruin der Schiffahrtsunternehmen und schuf in Neu-England und New York grosse Unzufriedenheit. Dann f�hlte sich auch die Landwirtschaft erheblich gesch�digt, denn die Preise kamen ins Wanken, als die Farmer des S�dens und Westens ihre Getreide-, Fleisch- und Tabak�bersch�sse nicht mehr in �bersee absetzen konnten. In einem einzigen Jahr sank der amerikanische Export auf ein F�nftel des fr�heren Umfangs herab. �berdies erf�llte sich die Hoffnung nicht, dass die Handelssperre und damit der Hunger Grossbritannien zu einer �nderung seiner Politik bewegen k�nnte. Die wachsende Unzufriedenheit in Amerika veranlasste Jefferson zu einer Lockerung seiner Massnahme. An die Stelle des Embargo-Gesetzes trat nun ein Gesetz, das den Interessen der Schiffahrt entgegenkam und den Handel mit allen L�ndern ausser Grossbritannien und Frankreich und deren Besitzungen gestattete. Das Gesetz ebnete gleichzeitig den Weg f�r Verhandlungen, denn es erm�chtigte den Pr�sidenten, die darin enthaltenen Bestimmungen gegen England oder Frankreich aufzuheben, sobald eines der L�nder die Einschr�nkung des amerikanischen Handels aufgeben w�rde. Im Jahre 1810 gab Napoleon offiziell das Ende seiner Massnahmen bekannt, liess jedoch in Wirklichkeit alles beim alten. Aber in den Vereinigten Staaten glaubte man seinem Wort, und das Handelsverbot blieb fortan auf Grossbritannien beschr�nkt.

Die zweite Amtsperiode Jeffersons ging zu Ende, und 1809 trat James Madison seine Nachfolge an. Die Beziehungen zu England verschlechterten sich zusehends, und beide L�nder trieben einem Kriege entgegen. Der neue Pr�sident unterbreitete dem Kongress einen detaillierten Bericht �ber 6057 F�lle, in denen die Engl�nder im Zeitraum von drei Jahren amerikanische Staatsb�rger in ihre Marine gepresst hatten. Ausserdem machten die Siedler im Nordwesten die W�hlarbeit britischer Agenten in Kanada f�r die h�ufigen Angriffe von Indianern auf ihre Siedlungen verantwortlich. All dies f�hrte im Jahre 1812 schliesslich zur Kriegserkl�rung der Vereinigten Staaten an England.

Amerika hatte jedoch unter schweren Zwistigkeiten im Inneren zu leiden. W�hrend S�den und Westen in der Hoffnung auf neues Land und eine Konjunktur des Handels den Krieg begr�ssten, lehnte ihn Neu-England mit aller Sch�rfe ab, verweigerte jede finanzielle Hilfe und trieb sogar ab und zu hochverr�terischen Handel mit dem feindlichen Kanada. Im �brigen war die junge amerikanische Republik weder zu Wasser noch zu Lande ausreichend ger�stet, um sich mit den britischen Streitkr�ften zu messen. Trotz mancher heroischen Leistung auf amerikanischer Seite - namentlich auf dem Meer und auf den Binnenseen - nahm der Krieg f�r die USA einen ung�nstigen Verlauf. Ein Einfall nach Kanada endete mit einer Katastrophe, die englische Marine brachte den �berseehandel fast v�llig zum Erliegen, und im Jahre 1814 landeten britische Truppen im Raum der Chesapeakebai, drangen bis nach Washington vor, nahmen die Stadt ein und steckten die �ffentlichen Geb�ude in Brand.

Trotzdem war auf lange Sicht die Position der Vereinigten Staaten auf dem amerikanischen Kontinent unleugbar stark. Als die amerikanischen Unterh�ndler 1814 in Gent mit britischen Bevollm�chtigten zu Friedensverhandlungen zusammentrafen, hielt eine neue Krise auf dem Wiener Kongress die britische Regierung in Atem, das englische Volk st�hnte unter seiner Steuerlast, und England hatte wenig Aussicht, bei Fortf�hrung des Krieges in Nordamerika einen entscheidenden Sieg zu erringen. Die britische Regierung war daher zum Abschluss eines Friedensvertrages bereit, der am 24. Dezember 1814 unterzeichnet wurde. Er stellte die alten Verh�ltnisse wieder her und brachte keiner Partei Vorteile oder Nachteile.

Die Ironie des Schicksals wollte es, dass der gr�sste amerikanische Erfolg des ganzen Krieges - die blutige Abwehr eines britischen Angriffs auf New Orleans durch Andrew Jackson - im Januar 1815 errungen wurde, d.h. nach Unterzeichnung des Friedensvertrages, doch bevor die Kunde davon nach Amerika gedrungen war. Die Nachricht von der siegreichen Schlacht und die Nachricht �ber den Friedensvertrag erreichten die amerikanische �ffentlichkeit fast zur gleichen Zeit, und die Tatsache, dass die Nation trotz harten Kampfes das Kriegsziel nicht erreicht hatte, ging im Jubel �ber den bei New Orleans erfochtenen milit�rischen Triumph unter. Andrew Jackson, der Sieger von New Orleans, verdankte der Schlacht ein solches Ansehen beim Volk, dass es ihm sp�ter die Pr�sidentschaft gewinnen half.

Obwohl nicht nur die amerikanischen Verluste an Menschen und Schiffen, sondern auch die finanziellen Einbussen ausserordentlich hoch waren, sind sich die Historiker doch dar�ber einig, dass von dem Krieg von 1812 zwei bedeutsame Wirkungen ausgegangen sind: einmal begann mit ihm die volle Entwicklung einer heimischen Industrie, und zum anderen wurden durch ihn nationale Einheit und Patriotismus gest�rkt. Unter der N�tigung stehend, Kriegsmaterial zu produzieren, floss das amerikanische Kapital, der gewohnten Anlagem�glichkeiten im �berseehandel beraubt, in die Fabriken des Landes. So hatte ein Krieg, den die Partei Jeffersons gef�hrt hatte, den Grund zu jener Industrie gelegt, die sein politischer Gegner Alexander Hamilton trotz aller Anstrengungen nicht zu schaffen vermocht hatte. Es war eine feine Ironie der Geschichte. �berdies war Neu-England die Hochburg der Partei Hamiltons - der F�deralisten - gewesen und hatte w�hrend des Krieges sogar gedroht, aus der Union auszuscheiden. All dies hatte zur Folge, dass Hamiltons Partei jedes Ansehen verlor, bald ganz aus dem politischen Leben verschwand und der nationalistischeren Partei der Republikaner das Feld �berliess.

Albert Gallatin, der Finanzminister der Vereinigten Staaten von 1801 bis 1813, hat einmal behauptet, die Amerikaner h�tten vor Beginn des Konfliktes dazu geneigt, immer egoistischer zu handeln und lokale Gesichtspunkte in den Vordergrund zu schieben. �Der Krieg", erkl�rte er, �hat das Nationalgef�hl und den nationalen Charakter - Errungenschaften der Revolution, die von Tag zu Tag mehr verlorenzugehen drohten - erneuert und wiederhergestellt. Das Volk f�hlt wieder st�rker f�r die gemeinsamen Ziele, es ist stolz auf sie und betrachtet sie als Teil seines politischen Glaubensbekenntnisses. Die Leute sind bessere Amerikaner geworden, sie f�hlen und handeln mehr als Nation, und ich hoffe, dass dies den Bestand des Bundes auch in Zukunft sichern wird."

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