Gouden Hoorn/Golden Horn


Volume 6, issue 2 (winter 1998-1999)

Die Türkische Regierung schließt das Priesterseminar des Klosters Mor Gabriel im Tur'Abdin
von Gabriel Rabo

Im April 1998 wurde das Kloster Mor Gabriel von der türkischen Regierung angegriffen und ist möglicherweise von einer Strafe bedroht. Dies ist innerhalb von sechs Monaten das zweite Verbot von syrischer Lehrtätigkeit im Tur'Abdin durch die türkischen Behörden. Der Metropolit von Tur'Abdin wird sich endlich mit Rechtsmitteln gegen die türkische Regierung wehren und verwirrende Gesetze gegenüber den Syrern in der Türkei ändern lassen.

In einem am 12.4.1998 datierten Schreiben forderte die türkische Regierung die Leitung des Klosters Mor Gabriel auf, die Lehrtätigkeit am Priesterseminar zu beenden. Das Dokument (B02VGM1080002-2/7) wurde von M. Metin Önal, dem Provinzialdirektor des Generaldirektorats für Stiftungen von Diyarbakir (Vakifler Bölge Müdürlügü), unterzeichnet und an den Stiftungsratsvorsitzenden des Klosters Isa Gülten adressiert. Die türkische Behörde verbietet aber auch jegliche Neubauten und Renovierungen im Kloster Mor Gabriel, welche sofort stillgelegt werden mußten und seit April ruhen. Das gleiche Verbot wurde im Oktober letzten Jahres auch an das Kloster Dayr Za'faran verhängt, das Schlagzeilen in den westlichen Medien machte und eine Diskussion zwischen türkischen Abgeordneten und dem Innenministerium auslöste (Kolo Suryoyo 119, 11-15 berichtete darüber). Der Provinzialdirektor von Diyarbakir beschuldigte den Stiftungsrat des Klosters Mor Gabriel, daß dort ohne Genehmigung Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchgeführt worden seien. Nach dem türkischen Kultur- und Denkmalschutzgesetz 2863, §§ 2 und 6 steht das Kloster - so der Direktor - unter Denkmalschutz und daher ist eine Genehmigung für die Renovierungsvorhaben durch das Kultusministerium erforderlich. Als Anlaß für diese verhängten Maßnahmen gab Önal ein ihm vorgelegtes Gutachten über das Kloster an: Bei einer am 26.11.1997 durchgeführten Kontrolle durch die türkischen Inspektoren wurden im Kloster Mor Gabriel Renovierungs- und Baumaßnahmen festgestellt. Dabei handelte es sich um eine Ummauerung des gesamten Klosterkomplexes, die das Kloster vor den Überfällen schützen sollte, aber auch um eine Freilegung der inneren Seitenmauern der Hauptkirche des Klosters, welche im Jahre 512 durch den byzantinischen Kaiser Anastasius I. (491-518) gebaut wurde. Nach anderen Informationen blieb das byzantinische Deckmosaik im Altarraum unberührt, aber die zwei Fresken seien verschwunden.

Ferner konfrontierte der Direktor den Stiftungsrat des Klosters damit, daß trotz der Ausgaben und Einkünfte des Klosters die gemeldete Geldsumme unangetastet blieb, und er forderte sie auf, die Renovierungsausgaben und alle anderen Geldquellen des Klosters bei der Haushaltsabrechnung für das Jahr 1998 mitzuberechnen und den staatlichen Stiftungsbehörden vorzulegen. Er weiß augenscheinlich nicht, daß das Kloster Mor Gabriel und andere kirchliche Institutionen ausschließlich von Spenden finanziert werden. Eine staatliche Unterstützung für syrische Kirchen und Klöster oder Priester in der Türkei ist ein Tabu, wobei die moslemischen Moscheen und Institutionen, Imame oder Religionslehrer von der türkischen Regierung finanziert werden. Für Moslems ist ein Ministerium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet Isleri Bakanligi) eingerichtet, das sich als Nachfolger des Scheichülislam in einem sogenannten "laizistischen Staat" versteht.

Der wiederholte Vorwurf des türkischen Provinzialdirektors sowohl in diesem Schreiben an das Kloster Mor Gabriel, als auch in dem an das Kloster Dayr Za'faran vom letzten Jahr ist, daß das Ziel der Klosterstiftungen nicht die Ausbildung der Schüler sei. Aus diesem und den oben genannten Gründen wird ein gerichtliches Strafverfahren gegen den Stiftungsrat des Klosters in Angriff genommen, so die türkische Behörde.

Der Metropolit Mor Timotheos Samuel Aktas von Tur'Abdin, der in dem selben Kloster residiert und sich seit Jahrzehnten um die Sanierung des Klosters bemüht, is völlig entsetzt. Er erklärte gegenüber der Los Angelos Times (s.u.): er werde eher sterben, bevor er erlaubt, daß das verhängte Verbot durch die türkischen Autoritäten durchgesetzt wird. Nach weiteren Informationen aus näheren Kreisen will er mit Rechtsmitteln gegen die kontinuierlichen Erlasse entgehen. Die beiden Metropoliten von Tur'Abdin und Istanbul wollen ein juristisches Gremium aus Anwälten bilden und eine Erlaubnis aus Ankara zum Syrisch- und Religionsunterricht durchsetzen. So hat die syrisch-katholische Gemeinde in Istanbul diese Erlaubnis bereits erhalten. Diesen Rechtsschritt hätten die Syrer in der Türkei schon lange machen sollen, und zwar als 1978 der Unterricht in den beiden Klöstern Dayr Za'faran und Mor Gabriel verboten wurde. Es wäre auch nicht zu spät, wenn jetzt die Satzungen der Klosterstiftungen geändert und die konkreten Ziele der theologischen Ausbildung darin formuliert würden.

Noch besser wäre es, wenn ein Antrag auf die Anerkennung der Syrer als eine Minderheit in der Türkei gestellt würde. Der Lausanner Vertrag (1923) nennt nur die Armenier, Griechen und Juden als nationale Minderheiten. Unter einigen türkischen Autoren gibt es seit den 70er Jahren eine neue Ideologie, in der sie behaupten wollen, daß die Syrer Türken und türkische Rasse seien, türkisches Blut und eine türkische Abstammung hätten. Ihr Fazit lautet: "Deswegen zählen wir sie ... keinesfalls zu einer Minderheit und lehnen eine solche Nennung stark ab" . Gerade auch wegen solcher Angriffe benötigen syrische Sprache, syrische Kultur und syrische Religionsausübung den gesetzlichen Schutz einer Anerkennung als Minderheit.

English/German summary:

http://www.gwdg.de/~grabo/news/morgabriel-tr.html


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