FRENCH ARTILLERY SCHOOLS

(under Napoleon)

By Geert van Uythoven

 

Note: For now, I’m sorry I can only give you the original in German…

 

Source:

- Anon.: "Bruchstücke über Militair-Erziehung und Bildung", in ‘Militairische Blätter’ 1. Band, 3. Jahrgang (Essen & Duisburg 1822) pp.395 – 440.

 

 

p.389

“So wie die technische Terminologie der Englischen Marine einen Beweis abgiebt, dass die Niederländische älter ist, so beweist auch die Kriegsterminologie, dass die Kriegswissenschaft der letztern Jahrhunderte hauptsächlich aus Frankreich über die übrigen civilisirten Staaten verbreitet wurde. Doch erst unter Ludwig XIV bekamen die Militairschulen einen bestimmten Karakter: Cadettenschulen, Artillerie- und Genieschulen. Unter Ludwig XV wurden einige Veränderungen, Erweiterungen und Verbesserungen eingeführt. Die Revolution erschütterte alle Institutionen, auch diese 1). Napoleon gab ihnen ein neues leben.

 

1) Im Jahre 1793 wurden alle Militairschulen aufgehoben. Das erste Hirngespinst, das die Freiheits- und Gleichheitsmänner an deren Stelle ausbrüteten, war ein Jahr später die Ecole de Mars, für Infanterie, Cavallerie und Artillerie in der ebene von Sablons, wo die Zöglinge, wie Nomaden unter Zelten leben mussten. Im Jahre 1795 wurde diese wieder aufgehoben, um den Prytaneen Platz zu machen.“

 

 

pp. 399 - 400

“Zum Unterricht der Artillerietruppen, worunder die Pontoniers und Traintruppen mit begriffen, waren bei den Regimentern dieser Waffe Schulen von ziemlicher Bedeutung angeordnet. Diese Schulen standen sämtlich unter dem befehl eines Generals oder Stabsofficiers.

         Der Park der Schule stand unter der Direction eines Hauptmanns zweiter Klasse und eines Lieutenants, welche die Arbeiten darin anordneten, und unter der Verwahrung eines Conducteurs. Ein Feuerwerker hatte die Aufsicht über das Pulvermagazin und Feuerwerkslaboratorium. Für die mathematischen, physikalischen und chemischen Wissenschaften waren Professoren angestellt, so auch für die Kriegsbaukunst und für die topografische und Festungs-Planzeichenkunst. Einige unterofficiere oder Kanoniere wurden gewählt, um in Lesen, Schreiben und Rechnen Unterricht zu geben.

         Bei jeder Schule war eine Bibliothek, worin sich, nebst der vorzüglichsten Werken über Artillerie, Kriegskunst und die verwandten Wissenschaften, auch die besten Werke, der Geschichte, alten und neuern Literatur vorfanden; daneben ein Artillerie-Museum, ein chemisches Laboratorium und ein Cabinet für die Physik und Metallurgie.

         Der Unterricht wurde eingetheilt in theoretischen und praktischen, in Winter und Sommerunterricht und für jeden Grad, den vom Lieutenant mit eingesschlossen, angegeben, welchem jeder gehalten war beizuwohnen. Neben den Professoren wurden zum Unterricht noch ein Hauptmann und ein Lieutenant aus dem Regimente genommen.

         Den Winter hindurch, einmal in jeder Woche, unter Vorsitz des Commandanten der Schule, waren die Stabsofficiere, die Hauptleute nebst den Professoren der mathematischen Wissenschaften, verpflichtet, Artillerieconferenzen über das Constructionswesen, die Stückgießerei, die Waffenmanufactur, die Artillerieschmiede und Eisengießerei, über die manöver und Bedienung des Geschützes zu halten. Ein Hauptmann oder Stabsofficier nahm jedesmal das Verhandelte schriftlich auf. Die Hauptleute der zweiten Klasse konnten zu diesen Conferenzen zugelassen werden.

         Die vorzüglichsten dieser Schulen, die in allen Abtheilungen unter einer hierarchischen Controlle wesen standen, waren zu La Fere, Douai, Strasburg.“

 

 

pp. 424 - 428

“Die praktische Schule für Artillerie und Genie zu Metz erhielt 1802 ihre Organisation. Demnach wurden die Artillerieschule zu Chalons und die Genieschule zu Metz, am letztern Ort, mit einander vereinigt. Diese Schule war bestimmt, die nöthigen Zöglinge für die Land- und See-Artillerie und für das Geniecorps sowohl auf dem festen Lande als in den Colonien, abzugeben.

Der Stab für den Befehl über die Schule und den Kriegsunterricht wurde zusammengesetzt aus einem Brigadier, Commandanten der Schule, einem Hauptmann, Unter-Director, besonders mit der Polizei und Disciplin beauftragt, zwei Hauptleuten der zweiten Klasse und aus zwei Lieutenants. Diese Officiere wurden willkührlich aus der Artillerie und aus dem Genie genommen. Die Ernennung des Commandanten ging vom ersten Consul aus und die der andern Officiere vom Kriegsminister, auf Vortrag der ersten Inspectoren von der Artillerie und Genie. Zwei Compagnien der Artillerie zu Fuss, eine des Artillerietrains, eine der Sappeurs und eine der Mineurs wurden, für den Dienst der Schule, von der Garnison abgesondert. Die Anzahl der Lehrer für die verschiedenen Anwendungen der Theorie wurde auf sieben bestimmt; einer fur die Anwendung der mathematischen und physikalischen Wissenschaften auf die Künste des Kriegswesens, mit einem Adjunct; einer für die Architectur und den Kriegsbau nebst Adjunct; einer für die Aufnahmen, die Militairzeichenkunst und Recognoscirungen nebst Adjunct und ein Bereiter. Sie wurden vorzugsweise aus Personen, welche Militairwürden bekleideten, genommen; vier Beamte wurden für die Anordnung und Aufbewahrung des Materials und für die Ausbesserung und Anfertigung dabei angestellt, nämlich: ein Aufseher der Bibliothek, Hefte und Mappen, ein Aufseher über das physische und chemische Laboratorium mit einem Gehülfen und ein Künstler für die Ausbesserung und Anfertigung von Instrumenten; auch ein Sanitätsofficier war an der, so wie ein Quartiermeister Tresorier mit zwei Unterofficieren für die Verwaltung. Die Anzahl der Zöglinge wurde auf hundert gebracht, siebzig für die Artillerie und dreissig für das Geniecorps, was jedoch nach Verhältnis der jedesmaligen Bedürfnisse Abänderungen unterworfen war.

Die materiellen, ausser dem Schulgebäude, mit dieser Stiftung verbundenen Gegenstände waren: eine Bibliothek für die Kriegskunst, Künste und Wissenschaften, ein Cabinet für die Physik und Chemie nebst Laboratorium, ein Cabinet für die Naturgeschichte, Mineralien und Vegetabilien, welche in den Künsten des Kriegswesens ihre Anwendung finden, die nöthigen Werkstätte für die Arbeiten, Anfertigungen, Versuche, etc.; ein Waffensaal für alle Arten von Angriffs- und Vertheidigungswaffen älterer und neuerer Zeit, die Werkzeuge und Gegenstände aller Art, welche für die Manöver und Transporte dienen, ein Saal für die Modelle und Reliefs der wichtigsten Gegenstände für den Dienst beider Waffen, hauptsächlich von solchen, welche unmittelbar unter die Augen der Zöglinge gebracht werden konnen; die nöthigen Magazine und Parks; ein Polygon für das Schiessen, gemeinschaftlich mit den Artillerietruppen von der Garnison; ein Polygon für die Sappen und Minen auf verschiedensartigem Terrain; einige Exerciersäle und eine Reitbahn.

Für die Aufnahme an dieser Schule wurde festgesetzt, daß mit Ende Novembers in jedem Jahre, wenn die Annahmepatente ausgefertigt werden, der Kriegs- und der Marine-Minister an den Commandanten der Schule die Namenliste der neu aufgenommene Zöglinge, nach Rangordnung des Examens auf der polytechnische Schule, gelangen ließen. Bei diesen Listen mußte von jedem das Signalement, das Protocoll des Examens, die Bemerkungen über das sittliche Betragen, die körperliche Eigenschaften und über besondere Talente beigefügt werden.

Sie mußten sich spätestens am 18. December einfinden, um zwei Jahre dort zu verbleiben. Sie wurden in zwei Abtheilungen eingetheilt; die erste bildeten die ältesten, die zweite die neu aufgenommenen Zöglinge. Letztere mußten den 21. December bewaffnet, gekleidet und ausgerüstet seyn, womit sie für ein Jahr in die zwei Artillerie-Compagnien der Schule einverlaibt wurden; in dem zweiten Jahr mußten sie sechs Monate bei jeder der andern Compagnien dienen. In diesen vier Compagnien waren sie gehalten, dem Unterricht beizuwohnen, wenigstens zweimal in der Woche mit dem Gewehr und Geschütz zu exerciren und sich im Manöver mit Hebezeugen, in Anfertigung von Batterien, Sappen, Minen, Feuerwerken, und überhaupt in allem was den Soldaten von der Artillerie und Genie bildet, zu üben. Während der letzten sechs Monate mußten sie die Dienste von verschiedenen Grade verrichten, als Corporal, Sergeant, Sergeant-major, jeden wenigstens einen Monat, und die Abzeichen davon tragen. Bei ihrer Ankunft auf der Schule wurde ihnen der Rang von Unter-Lieutenants ertheilt. Die ersten Inspectoren von der Artillerie und vom Genie waren beauftragt, solche Officiere ihrer beiderseitigen Waffen, denen es nützlich seyn könnte, zur Vollendung ihres Unterrichts, wenn sie beurlaubt würden, um einige Zeit bei der Schule zu dienen, namhaft zu machen.

Der Unterricht, die Arbeiten und Uebungen erstreckten sich über folgende Gegenstände: Ausführliche Kenntniß vom Geschütz aller Art; die Manöver der Artillerie und Arbeiten für dieselbe, die Bildung und Anführung des Feld- und Belagerungsgeschützes und des Pontontrains; die Manöver der Infanterie und Cavallerie, nebst der Lager- und Garnisondienst; das Entwerfen und Erbauen von Festungen; deren Angriff und Vertheidigung; die Anlage und Erbauung von Feldverschanzungen; die Kunst des Mineurs, angreifender und vertheidigender Weise; die Kunst des Planaufnehmens und der Kartenzeichnung; der Dienst der Genieoffiziere in Kriegs- und Friedenszeiten; der Dienst der Artillerie bei den Armeen, in den Parks, Garnisonen, Zeughäusern, auf den Schiffen und bei allen Anstalten, welche diese Waffe betreffen; die Verwaltung und Rechnungsführung bei Artillerie und Genie in den Armeen und Garnisonen – (auch bei den andern Truppen).

Eine Commission von Artillerie- und Genieoffizieren wurde ernannt, um die für den Unterricht nöthigen Werke auszuwählen, in Klassen zu bringen und zu ergänzen.

Die Zöglinge mußten 7 Stunden des Tages in den Lehrsälen onder an dazu angewiesenen Orten beschäftigt seyn, auch nach Umständen, an den militairischen Uebungen der Garnison oder Truppenabtheilungen in der gegend Theil nehmen. Für die Tage, an welchen Arbeiten oder Uebungen auf dem Terrain Statt haben, wird die Stundenzahl vom Commandanten bestimmt. Jedes Jahr mußte die Vorstellung einer Belagerung, abwechselnd auf den verschiedenen Fronten der Festung ausgeführt werden, woran die Garnison und die Truppen der Gegend Theil nehmen mußten; bei dem Angriff und bei der Vertheidigung. Ein Spiegelgefecht, mit Kriegsbewegungen verbunden, mußte dieser Belagerungsübung vorangehn.

Dem Commandanten der Schule war anempfohlen, Zöglingen, welche sich dazu eigneten, die Erwerbung von Kenntnissen, worin auf der Schule kein Unterricht gegeben wurde, die aber doch, wie die Statistik, die Sprachen der angränzenden Länder und die literärischen Kenntnisse, bei Abfassung von Aufsätzen und für den Dienst ersprießlich seyn können, zu erleichtern, doch ohne dadurch die Studien an der Schule zu beeinträchtigen.

Alle zwei Jahre mußte ein Verbesserungsrath des Unterrichts, unter dem Vorsitz des Commandanten, oder an seiner Stelle des Unter-Directors, gehalten werden. Mitglieder dieses Raths waren die zwei Haupleute beider Waffen, die Lehrer der mathematischen und physikalischen Wissenschaften und der Kriegsbaukunst. Die andern Lehrer onder Adjuncte hatten darin eine brathende Stimme, wenn sie dazu vom Präsidenten berufen wurden. Diesem Rathe war aufgetragen, ein Reglement über die Eintheilung des Unterrichts, die Anwendung und die Vertheilung der Zeit über die Ambtsführung und den täglichen Dienst aller Agenten abzufassen. Dieses Reglement mußte an die ersten Inspectoren beider Waffen eingesandt werden, welche es, mit ihrem Gutachten begleitet, der Genehmigung des Kriegsministers unterwerfen mußten, so wie es im Jahr 1807 vollführt wurde. Auch mußte in diesem Rath von der Beschaffenheit der Arbeiten der Lehrer, Officiere und Zöglinge tabellarisch Rechnschaft gegeben werden, was in einem Register aufbewahrt wurde, mit angabe der getroffenen oder noch zu treffende Maaßregeln, um alle Theile des Unterrichts zu verbessern. “

 

© Geert van Uythoven