FRENCH ARTILLERY SCHOOLS
(under Napoleon)
By Geert van Uythoven
Note: For now, I’m sorry I can only give
you the original in German…
Source:
- Anon.: "Bruchstücke
über Militair-Erziehung und Bildung", in ‘Militairische Blätter’ 1. Band,
3. Jahrgang (Essen & Duisburg 1822) pp.395 – 440.
p.389
“So wie die technische Terminologie der Englischen
Marine einen Beweis abgiebt, dass die Niederländische älter ist, so beweist
auch die Kriegsterminologie, dass die Kriegswissenschaft der letztern
Jahrhunderte hauptsächlich aus Frankreich über die übrigen civilisirten Staaten
verbreitet wurde. Doch erst unter Ludwig XIV bekamen die Militairschulen einen
bestimmten Karakter: Cadettenschulen, Artillerie- und Genieschulen. Unter
Ludwig XV wurden einige Veränderungen, Erweiterungen und Verbesserungen
eingeführt. Die Revolution erschütterte alle Institutionen, auch diese 1).
Napoleon gab ihnen ein neues leben.
1) Im Jahre 1793 wurden alle Militairschulen
aufgehoben. Das erste Hirngespinst, das die Freiheits- und Gleichheitsmänner an
deren Stelle ausbrüteten, war ein Jahr später die Ecole de Mars, für
Infanterie, Cavallerie und Artillerie in der ebene von Sablons, wo die
Zöglinge, wie Nomaden unter Zelten leben mussten. Im Jahre 1795 wurde diese
wieder aufgehoben, um den Prytaneen Platz zu machen.“
pp. 399 - 400
“Zum Unterricht der Artillerietruppen, worunder
die Pontoniers und Traintruppen mit begriffen, waren bei den Regimentern dieser
Waffe Schulen von ziemlicher Bedeutung angeordnet. Diese Schulen standen
sämtlich unter dem befehl eines Generals oder Stabsofficiers.
Der
Park der Schule stand unter der Direction eines Hauptmanns zweiter Klasse und
eines Lieutenants, welche die Arbeiten darin anordneten, und unter der
Verwahrung eines Conducteurs. Ein Feuerwerker hatte die Aufsicht über das
Pulvermagazin und Feuerwerkslaboratorium. Für die mathematischen, physikalischen
und chemischen Wissenschaften waren Professoren angestellt, so auch für die
Kriegsbaukunst und für die topografische und Festungs-Planzeichenkunst. Einige
unterofficiere oder Kanoniere wurden gewählt, um in Lesen, Schreiben und
Rechnen Unterricht zu geben.
Bei
jeder Schule war eine Bibliothek, worin sich, nebst der vorzüglichsten Werken
über Artillerie, Kriegskunst und die verwandten Wissenschaften, auch die besten
Werke, der Geschichte, alten und neuern Literatur vorfanden; daneben ein
Artillerie-Museum, ein chemisches Laboratorium und ein Cabinet für die Physik
und Metallurgie.
Der
Unterricht wurde eingetheilt in theoretischen und praktischen, in Winter und
Sommerunterricht und für jeden Grad, den vom Lieutenant mit eingesschlossen,
angegeben, welchem jeder gehalten war beizuwohnen. Neben den Professoren wurden
zum Unterricht noch ein Hauptmann und ein Lieutenant aus dem Regimente
genommen.
Den
Winter hindurch, einmal in jeder Woche, unter Vorsitz des Commandanten der
Schule, waren die Stabsofficiere, die Hauptleute nebst den Professoren der
mathematischen Wissenschaften, verpflichtet, Artillerieconferenzen über das
Constructionswesen, die Stückgießerei, die Waffenmanufactur, die
Artillerieschmiede und Eisengießerei, über die manöver und Bedienung des Geschützes
zu halten. Ein Hauptmann oder Stabsofficier nahm jedesmal das Verhandelte
schriftlich auf. Die Hauptleute der zweiten Klasse konnten zu diesen
Conferenzen zugelassen werden.
Die
vorzüglichsten dieser Schulen, die in allen Abtheilungen unter einer
hierarchischen Controlle wesen standen, waren zu La Fere, Douai, Strasburg.“
pp. 424 - 428
“Die praktische Schule für Artillerie und Genie zu
Metz erhielt 1802 ihre Organisation. Demnach wurden die Artillerieschule zu
Chalons und die Genieschule zu Metz, am letztern Ort, mit einander vereinigt.
Diese Schule war bestimmt, die nöthigen Zöglinge für die Land- und
See-Artillerie und für das Geniecorps sowohl auf dem festen Lande als in den
Colonien, abzugeben.
Der Stab für den Befehl über die Schule
und den Kriegsunterricht wurde zusammengesetzt aus einem Brigadier,
Commandanten der Schule, einem Hauptmann, Unter-Director, besonders mit der
Polizei und Disciplin beauftragt, zwei Hauptleuten der zweiten Klasse und aus
zwei Lieutenants. Diese Officiere wurden willkührlich aus der Artillerie und
aus dem Genie genommen. Die Ernennung des Commandanten ging vom ersten Consul
aus und die der andern Officiere vom Kriegsminister, auf Vortrag der ersten
Inspectoren von der Artillerie und Genie. Zwei Compagnien der Artillerie zu
Fuss, eine des Artillerietrains, eine der Sappeurs und eine der Mineurs wurden,
für den Dienst der Schule, von der Garnison abgesondert. Die Anzahl der Lehrer
für die verschiedenen Anwendungen der Theorie wurde auf sieben bestimmt; einer
fur die Anwendung der mathematischen und physikalischen Wissenschaften auf die
Künste des Kriegswesens, mit einem Adjunct; einer für die Architectur und den
Kriegsbau nebst Adjunct; einer für die Aufnahmen, die Militairzeichenkunst und
Recognoscirungen nebst Adjunct und ein Bereiter. Sie wurden vorzugsweise aus
Personen, welche Militairwürden bekleideten, genommen; vier Beamte wurden für
die Anordnung und Aufbewahrung des Materials und für die Ausbesserung und
Anfertigung dabei angestellt, nämlich: ein Aufseher der Bibliothek, Hefte und
Mappen, ein Aufseher über das physische und chemische Laboratorium mit einem
Gehülfen und ein Künstler für die Ausbesserung und Anfertigung von
Instrumenten; auch ein Sanitätsofficier war an der, so wie ein Quartiermeister
Tresorier mit zwei Unterofficieren für die Verwaltung. Die Anzahl der Zöglinge
wurde auf hundert gebracht, siebzig für die Artillerie und dreissig für das
Geniecorps, was jedoch nach Verhältnis der jedesmaligen Bedürfnisse
Abänderungen unterworfen war.
Die materiellen, ausser dem Schulgebäude,
mit dieser Stiftung verbundenen Gegenstände waren: eine Bibliothek für die
Kriegskunst, Künste und Wissenschaften, ein Cabinet für die Physik und Chemie
nebst Laboratorium, ein Cabinet für die Naturgeschichte, Mineralien und Vegetabilien,
welche in den Künsten des Kriegswesens ihre Anwendung finden, die nöthigen
Werkstätte für die Arbeiten, Anfertigungen, Versuche, etc.; ein Waffensaal für
alle Arten von Angriffs- und Vertheidigungswaffen älterer und neuerer Zeit, die
Werkzeuge und Gegenstände aller Art, welche für die Manöver und Transporte
dienen, ein Saal für die Modelle und Reliefs der wichtigsten Gegenstände für
den Dienst beider Waffen, hauptsächlich von solchen, welche unmittelbar unter
die Augen der Zöglinge gebracht werden konnen; die nöthigen Magazine und Parks;
ein Polygon für das Schiessen, gemeinschaftlich mit den Artillerietruppen von
der Garnison; ein Polygon für die Sappen und Minen auf verschiedensartigem
Terrain; einige Exerciersäle und eine Reitbahn.
Für die Aufnahme an dieser Schule wurde
festgesetzt, daß mit Ende Novembers in jedem Jahre, wenn die Annahmepatente
ausgefertigt werden, der Kriegs- und der Marine-Minister an den Commandanten
der Schule die Namenliste der neu aufgenommene Zöglinge, nach Rangordnung des
Examens auf der polytechnische Schule, gelangen ließen. Bei diesen Listen mußte
von jedem das Signalement, das Protocoll des Examens, die Bemerkungen über das
sittliche Betragen, die körperliche Eigenschaften und über besondere Talente
beigefügt werden.
Sie mußten sich spätestens am 18. December
einfinden, um zwei Jahre dort zu verbleiben. Sie wurden in zwei Abtheilungen
eingetheilt; die erste bildeten die ältesten, die zweite die neu aufgenommenen
Zöglinge. Letztere mußten den 21. December bewaffnet, gekleidet und ausgerüstet
seyn, womit sie für ein Jahr in die zwei Artillerie-Compagnien der Schule
einverlaibt wurden; in dem zweiten Jahr mußten sie sechs Monate bei jeder der
andern Compagnien dienen. In diesen vier Compagnien waren sie gehalten, dem
Unterricht beizuwohnen, wenigstens zweimal in der Woche mit dem Gewehr und
Geschütz zu exerciren und sich im Manöver mit Hebezeugen, in Anfertigung von Batterien,
Sappen, Minen, Feuerwerken, und überhaupt in allem was den Soldaten von der
Artillerie und Genie bildet, zu üben. Während der letzten sechs Monate mußten
sie die Dienste von verschiedenen Grade verrichten, als Corporal, Sergeant,
Sergeant-major, jeden wenigstens einen Monat, und die Abzeichen davon tragen.
Bei ihrer Ankunft auf der Schule wurde ihnen der Rang von Unter-Lieutenants
ertheilt. Die ersten Inspectoren von der Artillerie und vom Genie waren
beauftragt, solche Officiere ihrer beiderseitigen Waffen, denen es nützlich
seyn könnte, zur Vollendung ihres Unterrichts, wenn sie beurlaubt würden, um
einige Zeit bei der Schule zu dienen, namhaft zu machen.
Der Unterricht, die Arbeiten und Uebungen
erstreckten sich über folgende Gegenstände: Ausführliche Kenntniß vom Geschütz
aller Art; die Manöver der Artillerie und Arbeiten für dieselbe, die Bildung
und Anführung des Feld- und Belagerungsgeschützes und des Pontontrains; die
Manöver der Infanterie und Cavallerie, nebst der Lager- und Garnisondienst; das
Entwerfen und Erbauen von Festungen; deren Angriff und Vertheidigung; die
Anlage und Erbauung von Feldverschanzungen; die Kunst des Mineurs, angreifender
und vertheidigender Weise; die Kunst des Planaufnehmens und der Kartenzeichnung;
der Dienst der Genieoffiziere in Kriegs- und Friedenszeiten; der Dienst der
Artillerie bei den Armeen, in den Parks, Garnisonen, Zeughäusern, auf den
Schiffen und bei allen Anstalten, welche diese Waffe betreffen; die Verwaltung
und Rechnungsführung bei Artillerie und Genie in den Armeen und Garnisonen – (auch
bei den andern Truppen).
Eine Commission von Artillerie- und Genieoffizieren
wurde ernannt, um die für den Unterricht nöthigen Werke auszuwählen, in Klassen
zu bringen und zu ergänzen.
Die Zöglinge mußten 7 Stunden des Tages in
den Lehrsälen onder an dazu angewiesenen Orten beschäftigt seyn, auch nach
Umständen, an den militairischen Uebungen der Garnison oder Truppenabtheilungen
in der gegend Theil nehmen. Für die Tage, an welchen Arbeiten oder Uebungen auf
dem Terrain Statt haben, wird die Stundenzahl vom Commandanten bestimmt. Jedes Jahr
mußte die Vorstellung einer Belagerung, abwechselnd auf den verschiedenen Fronten
der Festung ausgeführt werden, woran die Garnison und die Truppen der Gegend
Theil nehmen mußten; bei dem Angriff und bei der Vertheidigung. Ein
Spiegelgefecht, mit Kriegsbewegungen verbunden, mußte dieser Belagerungsübung
vorangehn.
Dem Commandanten der Schule war
anempfohlen, Zöglingen, welche sich dazu eigneten, die Erwerbung von
Kenntnissen, worin auf der Schule kein Unterricht gegeben wurde, die aber doch,
wie die Statistik, die Sprachen der angränzenden Länder und die literärischen
Kenntnisse, bei Abfassung von Aufsätzen und für den Dienst ersprießlich seyn
können, zu erleichtern, doch ohne dadurch die Studien an der Schule zu
beeinträchtigen.
Alle zwei Jahre mußte ein Verbesserungsrath
des Unterrichts, unter dem Vorsitz des Commandanten, oder an seiner Stelle des
Unter-Directors, gehalten werden. Mitglieder dieses Raths waren die zwei
Haupleute beider Waffen, die Lehrer der mathematischen und physikalischen
Wissenschaften und der Kriegsbaukunst. Die andern Lehrer onder Adjuncte hatten
darin eine brathende Stimme, wenn sie dazu vom Präsidenten berufen wurden.
Diesem Rathe war aufgetragen, ein Reglement über die Eintheilung des
Unterrichts, die Anwendung und die Vertheilung der Zeit über die Ambtsführung und
den täglichen Dienst aller Agenten abzufassen. Dieses Reglement mußte an die
ersten Inspectoren beider Waffen eingesandt werden, welche es, mit ihrem
Gutachten begleitet, der Genehmigung des Kriegsministers unterwerfen mußten, so
wie es im Jahr 1807 vollführt wurde. Auch mußte in diesem Rath von der Beschaffenheit
der Arbeiten der Lehrer, Officiere und Zöglinge tabellarisch Rechnschaft
gegeben werden, was in einem Register aufbewahrt wurde, mit angabe der
getroffenen oder noch zu treffende Maaßregeln, um alle Theile des Unterrichts
zu verbessern. “
© Geert van Uythoven